Bild: Ausgrenzung als physische Erfahrung: der Blick in die Mehrheitsgesellschaft. , Essay: Gesellschaftliche Randgruppen und die soziale Krise Foto: Guiseppe Bognanni (via flickr.com)

Die Bundesregierung verschärft mit ihrem neuen Prostitutionsgesetz die Auflagen für SexarbeiterInnen. Hannelore Kraft fordert Wohnsitzauflagen auch für anerkannte AsylbewerberInnen – diese Themen haben erstmal nichts gemeinsam und doch sind sie Ausdruck einer Form von Symbolpolitik, die sich in Zeiten sozialer Verunsicherung gegen Randgruppen richtet. 

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Bild: Die Plakate sorgten für Gesprächsstoff an der RUB., Die Prostitutionsdebatte erreicht die RUB Foto: Patrick Henkelmann

Prostitution ist momentan ein heftig umstrittenes Thema in den Medien. Und Alice Schwarzer meldet sich am lautesten zu Wort, wenn es um (Zwangs-)Prostitution geht – doch macht sie das tatsächlich zu einer Expertin? Am 12. November lud das internationale Frauenforum „Migra!“ Mechthild Eickel von der Bochumer Prostituierten-Beratungsstelle Madonna e.V. an die RUB ein, um über „Sexarbeit und Migration“ zu referieren. Auf Alice Schwarzer und deren Kreuzzug gegen die Prostitution ist Eickel nicht gut zu sprechen.

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Bild: Sex and Crime: Stimmungsmache im Spiegel., Der Spiegel macht Stimmung gegen Prostitution Foto: Patrick Henkelmann

Die seit Ende letzten Jahres wiedergekehrte Debatte um eine Verschärfung des Prostitutionsgesetzes wird diesmal massiver denn je von den Medien befeuert. Auch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel sprang nun auf diesen Zug auf; so titelte die am 27. Mai 2013 erschienene Ausgabe reißerisch: „Bordell Deutschland. Wie der Staat Frauenhandel und Prostitution fördert“. Wie bei solch einem Titel schon zu erwarten, nimmt der entsprechende Artikel klar die Position von ProstitutionsgegnerInnen ein – samt altbekannter, unbewiesener oder falscher Behauptungen und Pauschalisierungen. Die streitbare Prostituiertenorganisation Doña Carmen e.V. bezeichnet den Spiegelartikel in einer (auf donacarmen.de zu findenden) Stellungnahme als „Lumpenjournalismus“ und wirft dem Magazin vor, bei diesem Thema „rassistische Vorurteile“ gegen Osteuropäerinnen zu bedienen. Die :bsz setzt sich im Folgenden exemplarisch mit einigen Aussagen beider Texte auseinander.

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Bild: Sexarbeiterinnen kämpfen um das Recht auf ihren Arbeitsplatz – Demo in Dortmund am 24. März 2011. , Die Sexarbeiterin Dany sprach an der RUB über den Kampf um ihren Arbeitsplatz Foto: flickr.com / pe_ha45

„Mit mir nicht!“ Selbstbewusst saß Dany am letzten Mittwoch im HGB 20 und erzählte, was sie nach der Schließung des Dortmunder Straßenstrichs 2011 dachte: „Ich arbeite seit sieben Jahren selbstbestimmt und freiwillig in der Prostitution und ich will einfach nur meine Arbeit ausführen – mehr nicht.“ Darum ging sie vor Gericht, um die Stadt Dortmund zu verklagen – auf das erneute Einführen eines Straßenstrichs, eines Arbeitsplatzes, an dem früher 70 bis 100 Frauen am Tag der Prostitution nachgingen. Dany bekam am 21. März 2013 Recht. Die Stadt Dortmund muss einen neuen Ort für die Sexarbeiterinnen bereitstellen, reichte jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision des Urteils ein. Nach dem zunächst erfolgreichen Prozess „ist Pustekuchen angesagt“, kritisierte Dany den aktuellen Schwebezustand.

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Bild: Prostitution im Straßenbild: Hier der Dortmunder Straßenstrich im Jahr 2006., Dortmund: Ausweitung des Sperrbezirks aufs gesamte Stadtgebiet unrechtmäßig Foto: wikimedia / Schweiss (CC-BY-SA v3.0)

Hochgelobt und oft kopiert worden war es einst, das „Dortmunder Modell“. Mit Unterstützung der Stadt war im Jahr 2000 der Straßenstrich an der Ravensberger Straße eingerichtet worden, inklusive der mit Alarmknöpfen ausgestatteten, sogenannten „Verrichtungsboxen“ und Beratungsangeboten für die Sexarbeiterinnen. Auch das Prostitutionsgesetz von 2002 half den Frauen, auf legalem und möglichst sicherem Wege ihrem Beruf nachzugehen. Doch dann änderte sich die Situation: Prostituierte aus Osteuropa wanderten ein und die Zahl der Sexarbeiterinnen vervielfachte sich, so die Stadt Dortmund. Es wurde unübersichtlich. AnwohnerInnen beschwerten sich und von einer „Gefahr für Kinder und Jugendliche“ und des „öffentlichen Anstands“ war die Rede. Die Stadt zog, unterstützt von der Bezirksregierung Arnsberg, eine drastische Konsequenz: Im Jahr 2011 schloss die Stadt nicht nur den Straßenstrich, sondern erklärte das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk. Nun hat eine der Sexarbeiterinnen geklagt – und Recht bekommen.

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Bild: Das Rotlichtviertel in Frankfurt am Main bei Nacht., Kommentar: Die Liberalisierung der Prostitution hat nicht geschadet Wikimedia / Arne Hückelheim (CC BY-SA 3.0 DE)

Das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz (ProstG) hat die Prostitution in Deutschland liberalisiert und war ein richtiger – wenn auch zu kleiner und vor allem symbolischer – Schritt zur beruflichen Anerkennung der SexarbeiterInnen. KritikerInnen des Gesetzes – allen voran Alice Schwarzer – behaupten jedoch immer wieder, die mit dem ProstG verbundene Liberalisierung habe die Situation der Prostituierten nicht verbessert, sondern verschlechtert und das Gesetz habe nicht den Prostituierten, sondern nur den Bordellbetreibern, Zuhältern und Menschenhändlern genutzt. Durch das ProstG hätten Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland zugenommen. Solche Behauptungen werden von den Medien größtenteils unkritisch übernommen und oft reißerisch präsentiert. Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant mit Verweis auf diese angeblichen negativen Folgen des ProstG noch in der laufenden Legislaturperiode eine Verschärfung desselben. Beweise oder auch nur tatsächliche Hinweise für eine solche negative Entwicklung infolge des ProstG gibt es jedoch nicht.

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Bild: Äußerliche Trostlosigkeit im Vergnügungsviertel: Die Straße Im Winkel in Bochum., Kommentar: Die wiederkehrende Debatte um die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes Foto: Wikimedia Commons / Vulkanhorn (CC0 1.0)

Am 16. Januar diesen Jahres lief im Ersten zur besten Sendezeit der Spielfilm „Operation Zucker“. Dieser erzählt die fiktive Geschichte eines zehnjährigen Mädchens aus Rumänien, das in Deutschland in die Fänge von Kinderhändlern gerät und in einem nach außen als Single-Club getarnten „Kinderbordell“ in Berlin landet. Im Film kämpfen eine Polizistin und eine Staatsanwältin einen aussichtslosen Kampf gegen das Netzwerk der Menschenhändler und Pädosexuellen. In der Realität sind Fälle von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung bei Kindern, also bei Minderjährigen unter 14 Jahren, glücklicherweise sehr selten. So gab es nach einer Statistik des Bundes­kriminalamtes (BKA) in den letzten 18 Jahren im Schnitt pro Jahr fünf polizeilich ermittelte mutmaßliche Opfer in dieser Altersgruppe und 66 in der Altersgruppe der 14 bis 17-Jährigen – wobei die Zahl der gerichtlich bestätigten Opfer noch deutlich darunter liegen dürfte.

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Bild: Die Herbertstraße in Hamburg-St. Pauli: Das älteste Gewerbe der Welt sorgt mal wieder für Kontroversen., Kommentar: Aktuelle Diskussionen über die Prostitution Foto: flickr / florianscholz (CC-BY-NC-SA-2.0)

Hamburg, Freitagabend, 25.01.2013: Zehn Aktivistinnen der militant-feministischen Frauenorganisation Femen zogen mit Fackeln durch die Herbertstraße, eine traditionsreiche Bordellstraße in St. Pauli, nahe der Reeperbahn. Trotz Minusgraden demonstrierten die Frauen mit nacktem Oberkörper. Der für Femen charakteristische, barbusige Protest richtete sich in Hamburg zum wiederholten Male gegen die Prostitution und deren Legalität. Femen fordert die Ächtung und ein generelles Verbot der Prostitution sowie die Bestrafung der Freier. Die Femen-Aktivistinnen hielten Schilder hoch mit Parolen wie „Frau ist keine Ware“, „Sexindustrie ist Faschismus“ oder „10 Jahre legale Sklaverei“. Letzteres bezieht sich auf das 2002 inkraftgetretene Prostitutionsgesetz (ProstG), welches die rechtliche Stellung von Prostitution/Sexarbeit als Dienstleistung regelt.

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