Das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz (ProstG) hat die Prostitution in Deutschland liberalisiert und war ein richtiger – wenn auch zu kleiner und vor allem symbolischer – Schritt zur beruflichen Anerkennung der SexarbeiterInnen. KritikerInnen des Gesetzes – allen voran Alice Schwarzer – behaupten jedoch immer wieder, die mit dem ProstG verbundene Liberalisierung habe die Situation der Prostituierten nicht verbessert, sondern verschlechtert und das Gesetz habe nicht den Prostituierten, sondern nur den Bordellbetreibern, Zuhältern und Menschenhändlern genutzt. Durch das ProstG hätten Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland zugenommen. Solche Behauptungen werden von den Medien größtenteils unkritisch übernommen und oft reißerisch präsentiert. Die schwarz-gelbe Bundesregierung plant mit Verweis auf diese angeblichen negativen Folgen des ProstG noch in der laufenden Legislaturperiode eine Verschärfung desselben. Beweise oder auch nur tatsächliche Hinweise für eine solche negative Entwicklung infolge des ProstG gibt es jedoch nicht.
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