Bild: Symbolbild, Impfaktion am Campus Bild: bena

Vergangenes Wochenende wurde das Studierendenhaus zum Impfzentrum. Der AStA und die medizinische Fachschaft luden zum Schutz gegen Covid-19 ein. Am ersten Tag kamen bereits rund 200 Menschen, die sich die erste, zweite oder Booster-Impfung abholten. 

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Bild: Symbolbild, Kritik ohne Folgen Bild: CC0

Das Uniklinikum Gießen-Marburg (UKGM) wurde 2006 privatisiert. Seitdem geht es bergab für die Beschäftigten und Träger.  

Alles beginnt am 31. Januar 2006, als der hessische Landtag den Verkauf der Universitätskliniken Gießen und Marburg zum Spottpreis von 112 Millionen Euro an den Klinikkonzern Rhön-Klinikum AG beschließt. Das läge wohl auch daran, dass die Uniklinik Gießen nahezu bankrott war und das Land viele Millionen in die Hand hätte nehmen müssen. Drei Jahre später bildet sich schon eine Protestinitiative von Ärzt:innen und Bürger:innen aufgrund von unbezahlten Überstunden, Stellenstreichungen und dem Einsatz von unterbezahlten und unqualifizierten Leiharbeitskräften. Es gibt Brandbriefe von Oberärzt:innen, zahllose Wechsel der gesamten Geschäftsführung und viele Stimmen, die das Projekt der Privatisierung als gescheitert beurteilen – und das alles innerhalb der ersten 6 Jahre. 

Es meldeten sich der Deutsche Hochschulverband, die Bundesärztekammer und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaft 2013 zu Wort und erklären, dass die Erfahrungen am UKGM zeigen, dass „die von dem privaten Unternehmen geforderten Renditeerwartungen mit den Aufgabenfeldern eines Universitätsklinikums nicht ein Einklang zu bringen sind.“ 

Zwei Jahre danach noch bezeichnet der hessische Ministerpräsident Bouffier im Landtag die Privatisierung als Erfolgsgeschichte. Er wurde auch bei den Wahlen von 2018 wieder zum Ministerpräsidenten gewählt. Dabei gingen die Ministerien für Wissenschaft und für Soziales an die Grünen, womit die Zuständigkeit für das UKGM allein bei den Grünen liegt, die schon länger das Vorhaben kritisieren. 

Vor kurzem wurde eine Petition an den hessischen Landtag gegeben, die die Rückführung in öffentliches Eigentum von 18.204 Menschen fordert. Doch die Wissenschaftsministerin Angela Dorn hält die Privatisierung zwar für falsch und stellt fest, dass es einen enormen Effizienzdruck gebe, aber dennoch beteuert sie, dass die Landesregierung derzeit kein Modell für eine Rückführung sieht. 

 

:Lukas Simon Quentin

 
Bild: Symbolbild, Um eingeschrieben zu bleiben, muss der Sozialbeitrag gezahlt werden. Bild: CC0

Der Semesterbeitrag ist fällig! Wie sich dieser eigentlich zusammensetzt, erfahrt Ihr hier. 

Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2022 ist angelaufen. Bis zum 25.02.2022 habt Ihr noch Zeit, um den Sozialbeitrag in Höhe von 341,08 Euro zu bezahlen und damit nicht nur Studierende:r der Ruhr-Universität Bochum zu bleiben, sondern auch weiterhin die Vorteile zu nutzen, die für Euch im Sozialbeitrag enthalten sind. Ihr wollt wissen, wohin Euer Geld eigentlich fließt? Wir informieren Euch gerne! Den meisten Studierenden ist lediglich bekannt, dass der größte Geldanteil in das Semesterticket geht: 213,96 Euro kostete der Bahnspaß. Das wirkt zwar zunächst teuer, ist aber im Vergleich zu anderen VRR-Angeboten günstig. Der Preis wird vom Allgmeinen Studierendenausschuss (AStA) mit den zuständigen Verkehrsbetrieben ausgehandelt. Das Semesterticket ist so günstig, weil es auf dem Solidaritätsprinzip fußt: Alle Studierenden zahlen, ganz gleich, ob sie Bahn, Zug oder Bus fahren, oder nicht. Der Beitrag fürs Semesterticket ist der einzige, der im Vergleich zum letzten Semester gestiegen ist. Bei der Rückmeldung zum Wintersemester 2021/2022 betrug er noch 209,38 Euro, wodurch sich der Semesterbeitrag damals nur auf 336,50 Euro belief. Weiterhin setzt sich der Beitrag aus den Zahlungen an das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) und an den AStA zusammen. An das AKAFÖ gehen 110 Euro. Damit werden Wohnheime betrieben, günstige Preise in Cafeterien und Mensen angeboten sowie zahlreiche Service- und Beratungsleistungen, die Ihr auf der Website des AKAFÖ einsehen könnt: www.akafoe.de.

Der Anteil, der an den AStA geht, beträgt 17,12 Euro. Mit diesem werden studentische Initiativen unterstützt, Fachschaftsprojekte finanziert und Gehälter der Beschäftigen der Studierendenvertretung sowie Aufwandentschädigung an Referent:innen gezahlt. Darüber hinaus ist mit 1,50 Euro der Beitrag für den Fahrradverleih Nextbike enthalten. Falls Ihr darüber noch nicht Bescheid wisst, könnt Ihr Euch hier informieren: asta-bochum.de/metropolradruhr. 

Aus diesen drei Bereichen setzt sich der Sozialbeitrag zusammen. Er ist in jedem Semester zu zahlen. Selbst, in einem Urlaubssemester, wobei er in diesem Fall reduziert ausfallen kann. 

Denkt daran, den diesmaligen Semesterbeitrag pünktlich und innerhalb der Frist zu bezahlen! Für die Erstsemester: Das geht ganz einfach über eCampus. Dort könnt Ihr unter „Finanzen“ den Unterpunkt „Hinweise zur Zahlung des Sozialbeitrags“ öffnen und alle nötigen Informationen einsehen. Es sollte zwar nicht vorkommen, dass Ihr aus Versehen zu viel überweist, doch wenn dieses Szenario eintreten sollte, findet Ihr hier das Antragsformular auf Rückerstattung: studium.ruhr-uni-bochum.de/sites/studium.ruhr-uni-bochum.de/files/2020-02/sepa_antrag_rueckerstattung.pdf

Falls Ihr Euch verspätet, müsst Ihr eine Gebühr von 10 Euro zuzahlen. Wenn Ihr den Beitrag nicht zahlt, werdet Ihr automatisch exmatrikuliert – Vorsicht jedoch: Dabei handelt es sich um eine Exmatrikulation von Amts wegen. Wollt Ihr Euch exmatrikulieren, solltet Ihr die Exmatrikulation offiziell einleiten und alle nötigen Schritte selbst in die Hand nehmen, um eine Exmatrikulationsbescheinigung zu erhalten. Informationen dazu findet Ihr unter: tinyurl.com/7fdxzk2m. 

 

:Rebecca Voeste