Studie. Laut Uniplaces verarmen Deutschlands Studierende. Über die Hälfte der Studis lebt unter dem Existenzminimum von 735 Euro monatlich. 24 Prozent der Befragten haben weniger als 400 Euro pro Monat. Die Fixkosten schlucken fast das ganze Budget.
Studie. Laut Uniplaces verarmen Deutschlands Studierende. Über die Hälfte der Studis lebt unter dem Existenzminimum von 735 Euro monatlich. 24 Prozent der Befragten haben weniger als 400 Euro pro Monat. Die Fixkosten schlucken fast das ganze Budget.
Unterhalt. Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) ist beschlossen. Zum 1. Juli trat das Gesetz in Kraft. Was ist neu?
Hochschulpolitik. Zeit, dass wieder Köpfe rollen! Findet zumindest der RUB-Studi-Ableger der FDP: die Jungen Liberalen (JuLis). Es fröstelt um den Campus, denn alle wissen es: Lindner is coming.
Der Liquiditätsengpass der Studierendenschaft bleibt weiter Thema. Erste Aufklärungsarbeiten stoßen auf emphatische Empörung, Oppositionelle fordern in der letzten Sitzung des StuPa (Studierendenparlaments) teilweise drastische Maßnahmen, die an Game of Thrones-Szenarien erinnern. Pünktlich zur neuen Staffel. Derweil gehen AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss), FSVK (FachschaftsvertreterInnen-Konferenz) und das StuPa konstruktiven Lösungsansätzen nach. Die einen suchen Auswege, die anderen einen Schuldigen. Spielen wir das Game of JuLis mit? Wer steht noch auf Lindners Liste?
:Die Redaktion
Wer mehr über das Thema wissen will, sollte unbedingt diese Werke lesen:
StuPa gegen Studiengebühren, Ruhr-Universität GmbH, An einem Strang ziehen – Geld schläft nie, JuLis wollen rollende Köpfe
Finanzen. Nach den anfänglichen Tumulten um den Haushalt der Studierendenschaft folgen die ersten Maßnahmen. Neben der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes arbeiten FSVK, AStA und StuPa an Lösungsansätzen, um das Liquiditätsproblem zu beheben.
Finanzierung. Gedämpfte Gelassenheit beim Sommerfest. Die Studierendenschaft sei pleite, heißt es. Dem AStA sei ein Kalkulationsfehler unterlaufen. Doch wie sind diese Zahlungen zu leisten und welche Folgen haben sie für die Studierenden?
Finanzen. Im aktuellen Haushaltsjahr fehlt aufgrund unerwarteter Ausgaben Geld. Der zuständige Haushaltsausschuss steht vor viel Arbeit und muss sich kritische Fragen gefallen lassen.Währenddessen wird versucht, der Schaden begrenzt zu halten.
Foodsharing. Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der RUB initiiert ein Foodsharing-Regal im Vorraum des Studierendenhauses (SH). „Gratisfutter statt Verschwendung“ lautet die Devise, Selbstbedienung ist ausdrücklich erwünscht.
Fastenbrechen. Am 8. Juni wurde die Mensa Treffpunkt für Studierende und Interessierte, um das Fasten während des Monats Ramadans in großer Runde zu brechen. Eingeladen hatte der AStA der RUB und das Autonome AusländerInnen Referat (AAR).
Hochschulpolitik. Am 30. Mai folgten mehr Studierende als gewöhnlich der Einladung zur jüngsten Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa). Das politische Tagesgeschäft musste einer brisanten Debatte weichen. Das Thema: Autonomie. Das Resultat: Ungeklärt.
Während der 817. FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) am 24. April trat der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) an die FSVK heran, um seinen Vorbehalt gegenüber dem von der FSVK neugewählten :bsz-Redakteur Justin zu diskutieren. Dort präsentierte der AStA Tweets, die, so der AStA, zu Gewalt gegen den damaligen AStA (2015) und die Polizei aufriefen. Justin verneinte diese Absicht in einer Stellungnahme gegenüber der :bsz. Einzelne VertreterInnen der FSVK sehen in den Tweets keinen direkten Gewaltaufruf. Er sei nur „zwischen den Zeilen lesbar“, ist dem Protokoll der 817. FSVK entnehmbar. Das Thema wurde in dieser Sitzung per Geschäftsordnungsantrag geschlossen, da war der beschuldigte Redakteur nicht anwesend beziehungsweise von den FSVK-SprecherInnen nicht eingeladen wurde. Während der 818. FSVK wurde die Thematik noch einmal aufgegriffen. VertreterInnen der FSVK kritisierten hier vor allem die Archivierung der Tweets und die Herangehensweise des AStAs. Einzelne VertreterInnen beanstandeten, dass der AStA, ohne das Gespräch mit Justin zu suchen, direkt an die FSVK herangetreten sei. Der Vorsitzende des AStAs erklärt diese Herangehensweise mit dem Umstand, dass er die Autonomie der FSVK wahren und primär einen Beschluss der FSVK mit ebendieser diskutieren wolle. Der Redakteur selbst kritisiert, dass auch Tweets aus anderen politischen Zusammenhängen archiviert seien. In einer Stellungnahme gegenüber der FSVK möchte der Redakteur seine politischen Tweets nicht weiter kommentieren, da er sein „politisches, linksradikales Engagement“ in seiner Vorstellung zur Wahl offengelegt hat, obwohl er diese Frage nicht hätte beantworten müssen. Im Laufe des Gesprächs versicherte der AStA-Vorsitzende Simon Lambertz, dass der Vertrag unterschrieben werden würde, sollte die FSVK an ihrem Beschluss festhalten.
Während der 819. FSVK wurde aufgrund eines weiteren Geschäftsordnungsantrags die Diskussion beendet und folglich an dem Beschluss zur Einstellung des neuen Redakteurs festgehalten. Simon Lambertz, Vorsitzender des
AStAs, kündigte an, in diesem Fall das :bsz-Statut zwecks Überprüfung an das Justitiariat schicken zu wollen, da es immer noch rechtliche Bedenken gegenüber der Einstellung seitens des AStAs gebe. Für viele VertreterInnen verletzt der AStA dadurch die Autonomie der FSVK.
„Es geht vor allem um die Entscheidung, das :bsz-Statut aufgrund rechtlicher Bedenken an das Justitiariat der Ruhr-Universität Bochum zu schicken. Seine rechtlichen Bedenken richten sich gegen den Paragraphen, in dem die autonome Wahl der FSVK ihrer RedakteurInnen geregelt ist. Damit stellt er, unabhängig vom Redakteur, die Rechte und Kompetenzen der FSVK in Frage. Dadurch sehen wir uns in unserer Autonomie angegriffen“, erklären die FSVK-SprecherInnen in einer Stellungnahme gegenüber der :bsz.
Der AStA-Vorsitzende erklärt in einer später foglende Stellungnahme gegenüber der :bsz, dass er die Missverständnisse der letzten Wochen bedauere: „Der AStA respektiert die Autonomie der FSVK als Vertretungsorgan der Fachschaftsräte sowie ihre Beschlussfassung, Themenwahl, Organisation und Selbstbestimmung.“
Lambertz erklärt weiter: „Aus dem Umstand, dass es bisher keine Präzedenzfälle solcher Konfliktsituationen im Verhältnis zwischen der FSVK und dem AStA gibt, ergab sich die Idee, den Sachverhalt zwecks verbindlicher und grundsätzlicher Klärung dem Justitiariat vorlegen zu können.“ Es sei ihm leider nicht gelungen, „dies in einer für die Anwesenden verständlichen Weise zu kommunizieren, sodass ein falscher Eindruck hinsichtlich der Beweggründe entstanden ist“. Das Justitiariat sei in der vorliegenden Sache nicht kontaktiert worden und werde auch im Weiteren nicht mehr miteinbezogen.
Basierend auf einer nachfolgenden Stellungnahme des AStA-Vorsitzenden ist eine reguläre Einstellung des Bewerbers nach einer erfolgreichen Probezeit möglich. Er plädiert außerdem, ähnlich wie die FSVK-SprecherInnen in ihrer Stellungnahme, für die Fortführung der bisher erfolgreichen Zusammenarbeit. Simon Lambertz will dabei vor allem die „stets konstruktive, wertvolle und eng empfundene Zusammenarbeit mit den FSVK-Sprecher*innen“ hervorheben.
Auch die FSVK-SprecherInnen halten die bisherige Zusammenarbeit für wichtig und erfolgreich: „Im politischen Alltag pflegten und pflegen wir als SprecherInnen in den letzten Jahren und hoffentlich in Zukunft weiterhin einen guten Umgang mit den Leuten im AStA“, erklären die FSVK-SprecherInnen in ihrer allgemeinen Stellungnahme zum Thema. Der AStA hätte sich grundsätzlich an die autonomen Entscheidungen der FSVK gehalten. „Wir sind überzeugt, dass wir dem AStA durch unsere gute Arbeit den Wert einer autonomen FSVK verdeutlichen konnten.“
:Andreas Schneider