Wird Präsident Erdoğan in Zukunft noch autoritärer regieren? Wird der türkisch-kurdische Konflikt wieder gewaltsam eskalieren? Oder wird die türkische Politik demokratischer und liberaler werden? Der Ausgang der Parlamentswahl am 7. Juni kann das Land zu beiden Extremen führen. Entscheidend wird, ob die linke HDP die Zehn-Prozent-Hürde schafft. Dadurch könnte auch die absolute Mehrheit von Erdoğans islamisch-konservativer AKP enden.
Frankreichs Präsident François Hollande wollte einst mit Arnaud Montebourg, einem wortgewandten und eloquenten Politstar die Grande Nation vor dem wirtschaftlichen Untergang bewahren. Jetzt bildete er auf Wunsch des Ministerpräsidenten das Kabinett um und besetzt mit Emmanuel Macron das Wirtschaftsministerium neu. Ein neuer Anfang oder der Anfang vom Ende?
Mit dem Sieg der oppositionellen Hindu-nationalistischen BJP (Bharatiya Janata Party, „Indische Volkspartei“) steht die größte Volksdemokratie der Erde vor einem großen Umbruch. Zusammen mit ihren verbündeten Parteien kommt die BJP auf 272 der 543 Parlamentssitze und kann somit die erste absolute Mehrheit in Indien seit 30 Jahren feiern. Der umstrittene Anführer der BJP, Narendra Modi, wird zukünftiger Premierminister des Landes werden.
Indiens amtierender Premier, Manmohan Singh, gratulierte seinem Konkurrenten Modi zum Wahlsieg. KritikerInnen werfen dem rechtsextremen Kandidaten eine überzeugte Islam-Abneigung vor und sehen in ihm den Initiator für die im Bundesstaat Gujarat religiös motivierten Ausschreitungen, bei denen im Jahr 2002 über 1.000 Muslime ums Leben kamen.
Mit der Wahlniederlage der Kongresspartei, die die meiste Zeit seit der Unabhängigkeit vom britischen Empire 1947 in Indien regiert hatte, endet eine Epoche, letztendlich wurde sie aufgrund von Korruptionsvorwürfen bei der Wahl abgestraft.
In der vergangenen Woche waren Wahlen: Die Mitglieder des Autonomen AusländerInnen-Referates (AAR) der Ruhr-Universität stehen fest. Die Wahlbeteiligung war dabei aus verschiedenen Gründen erschreckend niedrig. Ihre Stimme abgeben durften alle, die an der RUB eingeschrieben sind und keinen deutschen Pass haben. Auch deutsche Studierende dürfte die Arbeit des AAR interessieren – nicht nur, weil sie es mitfinanzieren.
Mitbestimmung ist ein lang erkämpftes Privileg. Dieses sollte im Idealfall von allen Studierenden wahrgenommen werden. Trotzdem lag die Beteiligung an den Wahlen zum 46. Studierendenparlament (StuPa) in 2013 nur bei 12,37 Prozent. Nicht zuletzt, weil viele Studierende gar nicht wissen, was in der Hochschulpolitik entschieden wird, oder bei welcher Liste sie ihr Kreuzchen machen sollen. Warum ist es auch an der Hochschule wichtig zu wählen? Und welche Liste wird meine Interessen verwirklichen? Wahlmuffel und Unentschlossene können in dieser Ausgabe nochmal alles Wichtige nachlesen, was sie über Wahl und KandidatInnen wissen sollten. Dazu hat die :bsz allen zwölf Listen, die zur Wahl stehen, zwölf Fragen zu ihren spezifischen Zielen und ihrer Position in Bezug auf aktuelle hochschulpolitische Debatten gestellt.
Als 1967 erstmals ein Studierendenparlament (StuPa) an der Ruhr-Uni gewählt wurde, war die Euphorie groß: So beteiligten sich in jenem Jahr 54,1 Prozent der eingeschriebenen Studierenden an der ersten StuPa-Wahl. Bis 1977 pendelte die Beteiligung um die 40-Prozent-Marke. Und wenn man die absoluten Zahlen der Anfangsjahre vergleicht, unterscheiden sich diese gar nicht so stark von den heutigen Werten – so gingen 1968 rund 3.000 von damals etwa 6.000 Studis zur Wahl. Ursprünglich war die RUB auch nur für 12.000 Studierende konzipiert und hatte vier Jahre nach ihrer Gründung erst einen Bruchteil der heute eingeschriebenen rund 41.500 Studierenden aufzunehmen. Insbesondere die mit dem doppelten Abiturjahrgang verbundenen organisatorischen Probleme sollten neben dem deutlich gestiegenen „Workload“ im Zuge gestufter Studiengänge sowie der 2014 anstehenden Verabschiedung des „Hochschulzukunftsgesetzes“ (siehe unten oder hier) Anlass genug sein, die Beteiligung an der Wahl zum 47. Studierendenparlament im Vergleich zu den Vorjahren (12,37 Prozent 2013 und 11,87 Prozent 2012) nochmals zu steigern. Nicht zuletzt die beiden anstehenden Urabstimmungen (siehe oben) sollten ein Anlass sein, einmal mehr zur Wahl zu gehen.
Alle vier Jahre sind die Wahlberechtigten in der Bundesrepublik dazu aufgerufen, ihre Stimmen bei der Bundestagswahl für eine der antretenden Parteien abzugeben. Während in anderen Regionen der Welt Menschen für das Recht auf freie, gleiche und geheime Wahl auf die Straße gehen, sinkt das Interesse an dieser Form der demokratischen Teilhabe hierzulande kontinuierlich. Während 1972 die Wahlbeteiligung noch bei 91,1 Prozent lag, ging sie bei der letzten Bundestagswahl 2009 auf 70,8 Prozent zurück. Auch in diesem Jahr rechnen die demoskopischen Institute mit einem weiteren Rückgang der Wahlbeteiligung. Dabei scheint der Ausgang der Wahl doch spannender zu werden als noch vor einigen Wochen angenommen.
Immer wenn Wahlen vor der Tür stehen, holen die Parteien ihre Werbefachleute und BeraterInnen aus dem Keller. Schließlich möchte man sich medial präsentieren und auf WählerInnenfang gehen. Wie sinnstiftend Wahlwerbung tatsächlich ist, daran scheiden sich die Geister. Egal wie inhaltslos, nichtssagend oder blöd manche Plakate daherkommen – sie erfüllen zumindest einen Zweck. In Zeiten des chronischen Nichtwählens weisen sie die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass mal wieder gewählt werden muss. Wie sie diesen Hinweis transportieren, entscheiden die Parteien und ihre BeraterInnen in der Regel selbst. Auch bei dieser Wahl gibt es wieder die ein oder andere Gurke, auf die wir an dieser Stelle hinweisen möchten.
„Wählen darf man, wenn man über 18 Jahre alt ist und wenn man ein deutscher Bürger ist“, stellt der Sprecher im Film „Politik geht uns alle etwas an“ schon früh klar. Dieses Recht gilt auch für die meisten Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung und erst recht für jene mit Lernschwierigkeiten. Folgerichtig erhalten sie in Wahljahren auch ihre Wahlbenachrichtigung. Trotzdem gehen viele der Betroffenen nicht zur Urne. Denn mit einem formellen Brief in bestem Amtsdeutsch im Postkasten ist die Aufklärungsarbeit noch nicht getan.