Kommentar. Auch auf dem Campus der Ruhr-Universität gibt es Rassismus. Dementsprechend ist er ein Thema. Muss er auch thematisiert werden?
Kommentar. Auch auf dem Campus der Ruhr-Universität gibt es Rassismus. Dementsprechend ist er ein Thema. Muss er auch thematisiert werden?
Kommentar. Die jüngsten Ereignisse in Klassenzimmern in Duisburg und Nürnberg haben auch die Frage aufgeworfen: Wie sollen LehrerInnen damit umgehen? Trotz rechtlicher Konsequenzen kann es für sie nur darum gehen, diese Abschiebungen zu verhindern.
Kommentar. Das Tanz- und Feierverbot zu Karfreitag in NRW und die Filmvorführung des „ungeeigneten“ Filmklassikers „Das Leben des Brian“ brachten mich dazu, die Freiheit von Religion zu betrachten.
Kommentar: Reißerische Titel vermitteln falsches Bild von tatsächlichem Stadtgeschehen, wie der Fall in Querenburg zeigt.
Pro: Der Protest von Studierenden in Magdeburg wurde als undemokratisch bezeichnet. Aber gegen Trump, AfD und Co. helfen keine bloßen Bitten.
Contra: Die Rede von André Poggenburg wurde in Magdeburg mit Böllern beendet. Fazit: Kinder, bitte nicht nachmachen!
Kommentar: Die angestrebte Protestaktion der Fachschaft 4 der Frankfurt University of Applied Sciences (FRA UAS) bringt einen Hauch Aufbegehren zurück und belebt die Debatte um den Rahmenvertrag der VG Wort zum richtigen Zeitpunkt.
Jubiläum: Eure Studierendenzeitung ist zum 1.111. Mal erschienen. 1.111 mal Hochschulpolitik, Weltgeschehen, Kultur und Forschung. Widmen wir uns einen Moment lang diesem Palindrom
Die Stellungnahme des Fachschaftsrats Gender Studies zu dem :bsz-Artikel „Gender mich nicht voll“ (Semesterstartausgabe, :bsz 1100) wirft auch Fragen über die eigene Disziplin auf: Die gendergerechte Sprache wird verteidigt, als gehe es dabei um konkrete, gesellschaftliche Emanzipation. Wenn ein unverhohlener Sexist zum US-Präsidenten werden kann, dann ist die Genderforschung nicht daran Schuld, trotzdem muss sie ihre politische Ausrichtung überdenken und radikaler auftreten.
Darf eine Muslimin gekündigt werden, weil sie sich am Arbeitsplatz weigert, ihr Kopftuch abzulegen? Mit dieser Grundsatzfrage befasst sich momentan der Europäische Gerichtshof (EuGH). Voraussichtlich wird ein generelles Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz dort für rechtens befunden werden. Das wäre bedauerlich und eine verpasste Chance – ist es in Europa doch höchste Zeit, die Diskriminierung der Kopftuchträgerinnen endlich abzulegen.