Im Öffentlichen Dienst stand die nächste Tarifrunde an. Aus den Forderungen nach Lohnerhöhungen wurde jedoch nichts.
Im Öffentlichen Dienst stand die nächste Tarifrunde an. Aus den Forderungen nach Lohnerhöhungen wurde jedoch nichts.
Tarifkonflikt. Nach wochenlangen Streiks, auch in Bochum, werden im öffentlichen Dienst nun die Löhne leicht angehoben.
Arbeitskampf. Die Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) ist kämpferisch in die neue Tarifrunde gestartet. Erstmals sind auch tarifliche Vereinbarungen für duale Studierende im Gespräch.
Arbeitskampf. Auf die Entscheidung der VerfassungsrichterInnen in Karlsruhe hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lange gewartet. Mit dem Ergebnis ist man indes nicht zufrieden.
Das Streikverbot für LehrerInnen im BeamtInnenverhältnis wurde nicht gekippt. Die GEW und die vier von ihr vertretenen Lehrkräfte hatten zwar auf eine für ihr Anliegen positive Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gehofft, doch sie wurden enttäuscht. Dementsprechend fiel die erste Reaktion der GEW-Bundesvorsitzenden Marlis Tepe nach der Urteilsverkündung aus: „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, ließ die 64-Jährige wissen. Zwar erkennen die RichterInnen des höchsten deutschen Gerichts die Koalitionsfreiheit, also das Recht der gewerkschaftlichen Organisierung, auch für BeamtInnen an, doch die verfassungsmäßig garantierte Koalitionsfreiheit finde Schranken in den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, wie Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil begründet.
Nachdem das Verfassungsgericht anders als zuvor das Bundesverwaltungsgericht keine Kollision zwischen der eigenen Rechtssprechung und den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union erkannt habe, wolle man das Urteil prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden, kündigt GEW-Vorsitzende Tepe unterdessen an.
Zwar erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass das BeamtInnenstreikverbot in die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention eingreift, dieser Eingriff jedoch ebenfalls nach derselben Konvention geschützt sei, da ein dringendes soziales beziehungsweise gesellschaftliches Bedürfnis vorliege und die Einschränkung daher verhältnismäßig sei. Eine Entscheidung, die auch KlägerInnen nicht teilen. Monika Dahl, eine der von der GEW vertretenen KlägerInnen, fomuliert ihre Enttäuschung: „Es geht mir nicht um das Geld, sondern um das Recht, zu streiken.“ Auch auf GEW-Landesebene zeigt man sich zwar wenig überrascht, aber dafür umso enttäuschter ob einer vergebenen Möglichkeit: „Auch wenn wir das Urteil erwartet haben, ist die Enttäuschung groß. Das Bundesverfassungsgericht erweist sich als konservativer Gralshüter der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Das Gericht hat die Chance für mehr Demokratisierung und Partizipation vertan“, betont GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer.
Neben dem Recht, zu streiken ging es bei der aktuellen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht für zahlreiche hessische LehrerInnen um mehr. Da sie sich vor über drei Jahren an einem Streik beteiligt hatten, steht 4.200 LehrerInnen in Hessen ein Eintrag in die Personalakte bevor. Kultusminister Ralph Alexander Lorz (CDU) sieht sich durch das Urteil aus Karlsruhe in seinem Vorgehen bestärkt; die GEW Hessen vertritt eine andere Ansicht: „Mittlerweile sind drei Jahre seit dem Streik vergangen und wir sind deshalb der Auffassung, dass damit die Zweijahresfrist der Verjährung bei weitem überschritten ist“, berichtet die hessische GEW-Landesvorsitzende Birgit Koch. Auch ohne möglichen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheint zumindest in diesem Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen.
:Justinian L. Mantoan
Lest dazu den Kommentar unseres Redakteurs Justinian L. Mantoan!
Gewerkschaften: Die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst gehen in die dritte Runde. Doch was bedeutet es, sich gewerkschaftlich zu engagieren? Anlässlich der aktuellen Verhandlungen beleuchten wir die Hintergründe gewerkschaftlicher Arbeit.
Nach Jahrzehnten der Existenz und zuletzt monatelangem Todeskampf ist es von uns gegangen: Wir alle können uns noch bestens an die Auswirkungen, die es zuletzt hatte, erinnern: LokführerInnen setzten den Bahnverkehr über Monate lahm. Nicht zuletzt das Auftreten der kleinen aufmüpfigen GDL sah uns veranlasst, die unzufriedene Palliativmedizin in dieser Angelegenheit einzustellen.
Mehr Solidarität und Mitbestimmung an der Ruhr-Uni Bochum sowie tariflich vergütete Arbeit auf dem Campus – dies sind die politischen Kernziele von rund 40 überwiegend bereits gewerkschaftlich aktiven TeilnehmerInnen am Gründungstreffen der DGB-Hochschulgruppe, die sich am 24. April an der RUB versammelten. Nach einem kurzen Erfahrungsbericht über die Gründung einer Gruppe des Deutschen Gewerkschaftsbundes an der Uni Münster 2006 wurden in lockerer Runde Perspektiven ausgelotet, Erwartungen formuliert und Aktionsideen entwickelt, um die Universitas zu einem menschlicheren, sozial gerechteren Ort zu machen. Ein wichtiges Thema war neben der Vorbereitung von Aktionen zum 1. Mai auch eine kritische Positionierung zum Hochschulzukunftsgesetz (HZG).
Der Gewerkschaftsaktivist Theo Pirker bezeichnete die Gewerkschaften einmal als „blinde Macht“. Blind, weil die Gewerkschaftsführungen zu sehr korrumpiert seien, um auf die Bedürfnisse der Basis einzugehen, stattdessen aber auf intransparente Bürokratie setzen. Mächtig sind sie jedoch auch, weil sie einfach eine organisierte Masse darstellen, die zwar ob der organisatorischen Strukturen träge erscheinen, die man aber trotzdem nicht wecken sollte und mit der man sich erst recht nicht anlegen. Da verhält es sich wie mit dem Harlekin, der an einem Bienennest rütteln will. Die Rolle des Ersteren nahm in diesem Falle niemand Geringeres als Bundesinnenminister Thomas de Maizière ein, als er die Verdi-Forderungen als „maßlos überzogen“ abstempelte.
Laut Deutschem Studentenwerk (DSW) gehen etwa zwei Drittel aller Studierenden neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nach. Dies geht aus der 19. Sozialerhebung des DSW aus dem Jahr 2010 hervor. Die Gewerkschaften bieten Studierenden auch deshalb an vielen Hochschulen Beratungsangebote rund um das Thema Arbeitsrecht an. In Bochum gibt es mit dem Campus Office der Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und dem Hochschulinformationsbüro der Jungen GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) gleich zwei Beratungsangebote, die den Studierenden helfen sollen, sich im Job und im Studium rechtlich besser zurechtzufinden. Der Schwerpunkt liegt auf der arbeits- und sozialrechtlichen Erstberatung. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen für Studierende zu verschiedenen Themen an der Ruhr-Universität angeboten.