Mit Beginn des Sommersemesters versucht das Historische Institut zum wiederholten Male, die Anwesenheitspflicht einzuführen. Hierüber möchte der Fachschaftsrat einen internen und externen Dialog führen.
Mit Beginn des Sommersemesters versucht das Historische Institut zum wiederholten Male, die Anwesenheitspflicht einzuführen. Hierüber möchte der Fachschaftsrat einen internen und externen Dialog führen.
Bei welchen Themen hat der AStA gepunktet, wo gepennt? Die :bsz hat sich die To-Do-Liste angeschaut, die sie dem AStA zu Beginn seiner Amtszeit mit auf den Weg gab (siehe :bsz 1035). Kurz vor den StuPa-Wahlen ist es Zeit für eine Bilanz.
Zuviel Anwesenheit von Studierenden ist dem Historischen Institut offenbar auch nicht recht. Nach der umstrittenen Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht nun dies: Weil sich für zwei Vorlesungen zu viele Studis anmeldeten, annullierte das Historicum das komplette Anmeldeverfahren.
Mist, mein Seminar hat trotz #stromfrei doch stattgefunden – wird mir das jetzt als unentschuldigtes Fehlen gewertet? Falls Euch das betrifft: Seid beruhigt, dank Ausnahmeregelung darf Euch dadurch kein Nachteil entstehen. Wie ist das aber im Regelfall? Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Universitätskommission Lehre (UKL) einige Leitsätze zur Anwesenheit veröffentlicht. Die Fachschaftsräte beklagen allerdings, dass es in der Praxis noch zu viele Probleme und Grauzonen gibt.
Wer ein Studium beginnt, hat von dem Klischee des Studis, der sich nie im Seminarraum blicken lässt und seine Prüfungen trotzdem besteht, bestimmt schon einmal gehört. Tatsächlich besteht nicht in jeder Lehrveranstaltung an einer Uni Anwesenheitspflicht und mit dem Hochschulzukunftsgesetz (HZG; 2014) wurde diese auf dem Papier sogar komplett abgeschafft – aber ganz so einfach sieht es in der Realität dann doch nicht aus.
Die Diskussion über allgemeine Fragen zur Lehre hat im GC-Gebäude Campus bereits Tradition: Zum 26. Mal fand dort am vergangenen Mittwoch der „Tag der Lehre“ statt, bei dem sowohl Studierende als auch DozentInnen gemeinsam über Lehrkonzepte diskutieren. Selten jedoch war das Thema so aktuell wie an jenem Mittwoch, als es um die Abschaffung der Anwesenheitspflicht ging – und die Frage : „Funktioniert das Lernen, ohne da zu sein?“
Ist die Anwesenheit in Seminaren nun verpflichtend oder nicht? Das neue Gesetz für die Hochschulen in NRW (das Hochschulzukunftsgesetz oder kurz: HZG) sollte Klarheit schaffen, sorgt aber vor allem für Verwirrung und Unsicherheit. Während der AStA sich mit seinem Anwesenheitspflichtmelder für die rigorose Durchsetzung des Rechts auf Abwesenheit einsetzte, rudern mittlerweile viele Fachschaftsräte zurück und raten: Abwarten und dulden.
Schon bevor das HZG im September beschlossen wurde, war die Anwesenheitspflicht und die Vergabe von CP für das bloße Absitzen einer Veranstaltung rechtlich nicht zulässig. Das Gesetz war aber schwammig formuliert und die RUB legte es entsprechend aus. Das HZG sollte nun diesem Treiben ein juristisch eindeutiges Ende setzen, denn „eine derartige Praxis ist weder hochschulpolitisch sinnvoll noch verfassungs- und hochschulrechtlich weiter hinnehmbar“, so das Wissenschaftsministerium in seiner Begründung zum HZG.
Das Gesetz sieht demnach vor, dass der Besuch einer Veranstaltung nur dann verpflichtend ist, wenn sich das dort vermittelte Wissen nicht anders aneignen lässt. Explizit sind das also Praktika (etwa im Labor), Übungen (die im Idealfall praktische Kenntnisse vermitteln), Sicherheitsunterweisungen und Exkursionen.
In Seminaren ist die Anwesenheitspflicht dann zulässig, wenn der Hauptzweck des Seminars ist, den „wissenschaftlichen Diskurs einzuüben“ – was einleuchtend ist, denn Texte lassen sich zwar auch nachts alleine im Bett lesen, ein Diskurs führt sich da allerdings schlecht.
Nun ist es aber so, dass der Zweck der allermeisten Seminare die Vermittlung fachlicher Inhalte ist und nicht der Diskurs. „Die erste Reaktion des Rektorates war, dass eine Anpassung der Modulhandbücher stattfinden muss, um Anwesenheitspflicht weiterhin gewährleisten zu können“, schreibt die Grüne Hochschulgruppe (GHG) auf ihrer Homepage und bringt es auf den Punkt: „Statt sich an das Gesetz zu halten, will man hier einfach die Beschreibung der Kurse anpassen.“
Auch das ist allerdings rechtlich nicht zulässig. Wer also eine entsprechende Änderung in den Modulbeschreibungen findet, sollte sich damit an seinen Fachschaftsrat wenden.
Die Fachschaftsräte nämlich stehen im Austausch mit Euren DozentInnen. Allerdings sehen sich viele Fachschaftsräte momentan in einer schlechten Verhandlungsposition, denn viele Dozierende wollen nicht damit aufhören, ihre Seminare durch Pflicht zu füllen (statt mit guter Lehre) und legen das Gesetz zu ihren Gunsten aus. Solange keine hohe politische oder juristische Instanz absolute Klarheit schafft, haben die Dozierenden Recht. Daher raten einige FSRs ihren Studierenden, nicht auf ihr Recht auf Abwesenheit zu pochen. Der FSR Germanistik sagt: „Nur die Lehrenden haben für Euer jeweiliges Seminar das letzte Wort!“
Schaden kann es natürlich nicht, die Lehrenden persönlich oder mittels Anwesenheitspflichtmelder auf der AStA-Homepage darauf hinzuweisen, dass das Land NRW die Anwesenheitspflicht überhaupt nicht will, auch wenn es diese Absicht nicht in die richtigen Worte zu kleiden weiß.
:Marek Firlej
Wir fassen für Euch zusammen, was die Listen über das Hochschulzukunftsgesetz und siene Umsetzung denken.
Wir haben sämtliche zur StuPa-Wahl antretenden Listen gebeten, ihre Positionen zu insgesamt sieben Themenkomplexen mitzuteilen. Als Schwerpunkte kristallisierten sich Mobilität, Campuskultur und Hochschulzukunft heraus. Hier die – aus redaktionellen Gründen zum Teil leicht gekürzten – Antworten der Listen:
Nachdem :bsz-Redakteur Marek in der letzten Ausgabe die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen begrüßt hat, erreichte uns die Reaktion eines Lesers. Dieser findet, dass die Anwesenheitspflicht durchaus einen Sinn hat.
„Lieber Marek,
Du hast Recht – zumindest stellenweise.