2011 erklärte Dortmund das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für Straßenprostitution. Die Prostituierte Dany K. klagte deswegen durch alle Instanzen gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Verbots. Die pauschale Kriminalisierung der Straßenprostitution löst aber keine sozialen Probleme, sondern verdrängt und verschärft sie lediglich.