Rassismus und andere Diskriminierungsformen sind Probleme in der gesamten Gesellschaft, und somit auch an den Hochschulen. Die Erfahrungen einer Bremer Studentin zeigen Probleme in den Strukturen zur Aufarbeitung auf.
Rassismus und andere Diskriminierungsformen sind Probleme in der gesamten Gesellschaft, und somit auch an den Hochschulen. Die Erfahrungen einer Bremer Studentin zeigen Probleme in den Strukturen zur Aufarbeitung auf.
Nach scharfer Kritik sieht die St. Elisabeth Krankenhausgruppe (SEG) von ihrem Kopftuchverbot ab und bietet sogar einen Kompromiss, sogar eine Lösung an.
Kommentar. Die britische Strafrechtlerin Sultana Tafadar erhielt ihren Letters Patent. Es handelt sich dabei um eine Einberufung in den Queen’s Council. Was sie auszeichnet: Ihr Kopftuch.
Kommentar. Das EuGH-Gutachten zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz ist ein Skandal — und ein Befreiungsschlag. Denn es zeigt offen, worum es wirklich geht.
Kommentar. Auch dieses Jahr wurde vor Gerichten um das Kopftuch gestritten. Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass jegliches Kopftuchverbot dem gesellschaftlichen Miteinander schadet.
Im Rahmen eines zweisemestrigen Empiriemoduls, in dem unter anderem das Erstarken von Bewegungen wie Pegida erforscht wurde, entschlossen sich die Studierenden Anna und Bartholomäus dazu, die Einstellung von Kindern zum Thema Islam zu untersuchen. „Uns hat von Anfang an interessiert, wie Kinder den ganzen Diskurs mitbekommen“, erklärt die 26-Jährige.
Die beiden wollten herausfinden, wie der öffentliche Diskurs auf Kinder wirkt und welche Wissensbestände diese bereits aufweisen. Eine theoretische Grundlage ihrer Forschung sei, „dass die Entwicklung eines Kindes ein Spiegel für die Entwicklung der Gesellschaft ist.“ Zudem sind sie der Meinung, dass Kinder in Diskursen außer Acht gelassen werden, obwohl diese in einigen Jahren das gesellschaftliche Bild bestimmen.
Bereits bei der Kontaktaufnahme zu Schulen und LehrerInnen habe sich herausgestellt, dass es sich um ein sensibles Thema handele, vielfach wurde den Forschenden gegenüber Skepsis zum Ausdruck gebracht, so Bartholomäus. Letztendlich konnten sie aber den Kontakt zu fünf Gruppen über Privatpersonen herstellen.
Es gab keine speziellen Fragen, vielmehr hat man sich „eine große Offenheit vorbehalten, sodass sich das Gespräch aus sich selbst entwickeln kann“, sagt Anna. Auf diese Weise könnten die Befragten selbst über Relevanz entscheiden. Sie arbeiteten dabei mit Anreizmaterial (Bilder mit muslimischem Kontext), das den Kindern vorgelegt wurde.
Bei der Forschung ging es darum, geteilte Orientierungen auszumachen, so Anna. Die Ergebnisse spiegelten sich dabei in vier Fremdheitskategorien wieder. Die Kinder nannten in Bezug auf äußere Merkmale in allen Gruppen die Begriffe „Muslime“, „Flüchtlinge“, „Türken/Türkinnen“ und „AusländerInnen“. Aktiviert worden seien diese Kategorien durch die Merkmale „Kopftuch“, „Niqab“ und „Hautfarbe“. Entgegen der Erwartungen wurde durch das Kopftuch nicht etwa die Assoziation „Muslima“ aktiviert, sondern „Flüchtling“. Es erfolge also keine Kategorisierung nach Glaube, sondern nach Status. Das äußerliche Merkmal „Niqab“ sei zudem sehr angstbesetzt aufgegriffen und in Verbindung mit Terrorismus gebracht worden. Festhalten könne man also, dass bei äußerlichen Merkmalen eine stereotype Wahrnehmung aktiviert wurde.
Zudem untersuchten die beiden noch Bewertungsmuster, unterteilt in positive, neutrale und negative. Neutrale Bewertungen seien kaum vorgekommen, meistens aber dann, wenn von MuslimInnen gesprochen wurde, mit denen der Alltag geteilt wird. Positiv äußerten sich die Kinder im „Flüchtlingskontext“. Allerdings standen diese Nennungen im Zusammenhang mit der Zuweisung einer Opferrolle und war demnach hierarchisch konnotiert.
Besonders frappierend: Die befragten Kinder assoziierten das Kleidungsstück „Niqab“ mit krimineller Absicht, die von Diebstahl bis Terrorismus reichte. Die mediale Präsenz sorge dafür, dass das Thema „angstbesetzt“ behandelt werde. Die Kinder „haben aber nicht gelernt, dass eine Person, die Niqab trägt, nicht unbedingt eine Verbindung zum Terrorismus haben muss“, so Anna.
Anna hält die Arbeit für eine Studie, „die durchaus Ergänzungspotenzial hat und durch quantitative Untersuchung unterstützt werden könnte“.
:Tobias Möller
Darf eine Muslimin gekündigt werden, weil sie sich am Arbeitsplatz weigert, ihr Kopftuch abzulegen? Mit dieser Grundsatzfrage befasst sich momentan der Europäische Gerichtshof (EuGH). Voraussichtlich wird ein generelles Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz dort für rechtens befunden werden. Das wäre bedauerlich und eine verpasste Chance – ist es in Europa doch höchste Zeit, die Diskriminierung der Kopftuchträgerinnen endlich abzulegen.
Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass kirchliche Einrichtungen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen. Es ging um eine Krankenschwester, die lange in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet und dann aufgrund von Elternzeit und Krankheit eine längere Pause gemacht hatte. 2010 wollte sie bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unbedingt ein Kopftuch tragen – und wurde deswegen freigestellt.