Kommentar. Das EuGH-Gutachten zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz ist ein Skandal — und ein Befreiungsschlag. Denn es zeigt offen, worum es wirklich geht.
Kommentar. Das EuGH-Gutachten zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz ist ein Skandal — und ein Befreiungsschlag. Denn es zeigt offen, worum es wirklich geht.
Geschlechter. Das Grundgesetz besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Aber was ist mit Menschen, die nicht in die binäre Denkweise passen?
Recht. Zwei Forscher aus Bochum und München analysieren, wie sich das nichtbinäre Geschlecht im Arbeitsrecht verhält.
Kommentar. Auch dieses Jahr wurde vor Gerichten um das Kopftuch gestritten. Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass jegliches Kopftuchverbot dem gesellschaftlichen Miteinander schadet.
Darf eine Muslimin gekündigt werden, weil sie sich am Arbeitsplatz weigert, ihr Kopftuch abzulegen? Mit dieser Grundsatzfrage befasst sich momentan der Europäische Gerichtshof (EuGH). Voraussichtlich wird ein generelles Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz dort für rechtens befunden werden. Das wäre bedauerlich und eine verpasste Chance – ist es in Europa doch höchste Zeit, die Diskriminierung der Kopftuchträgerinnen endlich abzulegen.
Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass kirchliche Einrichtungen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen. Es ging um eine Krankenschwester, die lange in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet und dann aufgrund von Elternzeit und Krankheit eine längere Pause gemacht hatte. 2010 wollte sie bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unbedingt ein Kopftuch tragen – und wurde deswegen freigestellt.
Laut Deutschem Studentenwerk (DSW) gehen etwa zwei Drittel aller Studierenden neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nach. Dies geht aus der 19. Sozialerhebung des DSW aus dem Jahr 2010 hervor. Die Gewerkschaften bieten Studierenden auch deshalb an vielen Hochschulen Beratungsangebote rund um das Thema Arbeitsrecht an. In Bochum gibt es mit dem Campus Office der Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und dem Hochschulinformationsbüro der Jungen GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) gleich zwei Beratungsangebote, die den Studierenden helfen sollen, sich im Job und im Studium rechtlich besser zurechtzufinden. Der Schwerpunkt liegt auf der arbeits- und sozialrechtlichen Erstberatung. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen für Studierende zu verschiedenen Themen an der Ruhr-Universität angeboten.