Juristische Kolumne. Mit Semesterbeginn gehen auch die Start-Partys in den Clubs der Stadt wieder los. Die meisten Etablissements überreichen uns beim Eintritt eine Verzehrkarte, auf der Getränke verbucht und am Ende des Abends bezahlt werden. Doch was ist, wenn diese verloren geht?
Kommentar. Die Symbole zahlreicher kurdischer Organisationen wurden vom Bundesinnenministerium Anfang des Monats verboten. Dieser deutsche Kniefall vor Erdoğan ist ein Akt behördlicher Willkür und widerspricht drastisch der Meinungsfreiheit sowie der Vernunft.