Kommentar. Zehn Monate auf Bewährung für den Besitz und die Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Inhalten. Die Höhe der Strafe ist fragwürdig, viel schlimmer jedoch die Begründung.
Kommentar. Zehn Monate auf Bewährung für den Besitz und die Verbreitung von kinder- und jugendpornographischen Inhalten. Die Höhe der Strafe ist fragwürdig, viel schlimmer jedoch die Begründung.
Juristische Kolumne. Mit Semesterbeginn gehen auch die Start-Partys in den Clubs der Stadt wieder los. Die meisten Etablissements überreichen uns beim Eintritt eine Verzehrkarte, auf der Getränke verbucht und am Ende des Abends bezahlt werden. Doch was ist, wenn diese verloren geht?