Recht
Das neue Hochschulgesetz ist seit dem 1. September gültig. Was bedeutet es für uns Studierende?
Recht
Das neue Hochschulgesetz ist seit dem 1. September gültig. Was bedeutet es für uns Studierende?
Studieren. Am vergangenen Donnerstag beschloss die schwarz-gelbe Landesregierung das neue Hochschulgesetz. Darin enthalten: Anwesenheitspflichten, Rüstungsforschung, Studienverlaufsvereinbarungen und mehr Möglichkeiten für Exmatrikulationen. Doch obwohl das Gesetz ab dem Wintersemester in Kraft tritt, geben sich viele Studierende nicht geschlagen.
Studium. Kommenden Donnerstag will die schwarz-gelbe Landesregierung das neue Hochschulgesetz beschließen. Nun rufen Studierende wieder auf die Straße.
UNI. Der geplanten Abschaffung der Zivilklausel sieht man im Rektorat der RUB gelassen entgegen. Man setze dort auf wissenschaftliche Ethik.
LeserBrief. Florian bezieht sich auf den Artikel „Zivilklausel in NRW steht vor der Abschaffung“ von Justin Mantoan.
Politik. Das im Juni 2017 neu errichtete Wissenschaftsministerium NRW will die Zivilklausel aus dem Hochschulgesetz streichen. Grund für diese Entscheidung sei der Bürokratieabbau, wie es aus Düsseldorf heißt.
Kommentar. Die NRW-Landesregierung will nicht nur die Anwesenheitspflicht wieder an die Unis bringen und Nicht-EU-Studis zur Kasse bitten, auch militärische Forschung soll kein Tabu mehr sein. Doch das Militär gehört nicht an die Unis!
Nachdem sich schon Anfang des Jahres eine Mehrheit dafür entschied, eine Zivilklausel an der Ruhr-Uni zu installieren, wurde auf der jüngsten Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) am 11. Juni eine konkrete Formulierung beschlossen und beantragt, deren Aufnahme in die Verfassung der Ruhr-Universität Bochum voranzubringen. Wenig Neues gibt es dagegen zum Hochschulzukunftsgesetz (HZG) und zum Bildungsstreik: Schon im Vorfeld hatte vor allem die Grüne Hochschulgruppe (GHG) die Passivität des AStA in dieser Angelegenheit bemängelt.
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Mit großer Mehrheit beschlossen wurde auf der letzten Sitzung des laufenden StuPa-Jahres letzten Donnerstag ein Antrag der Grünen Hochschulgruppe (GHG), in dem der AStA gebeten wird, „sich auf allen Ebenen für die Implementierung einer Zivilklausel in die Grundordnung der Universität und in das Landeshochschulgesetz einzusetzen“. Hierdurch sollen Werbeauftritte der Bundeswehr auf dem Campus sowie jede Art von Rüstungsforschung an der Ruhr-Uni sowie möglichst auch an anderen NRW-Hochschulen künftig der Vergangenheit angehören. Andere wichtige Anträge erzielten sogar einstimmige Voten – so etwa zur Einrichtung eines neuen „Autonomen Referats“ für Menschen mit Behinderungen.