Bild: Kommentar: Straßenstrich in Dortmund bleibt geschlossen

2011 erklärte Dortmund das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für Straßenprostitution. Die Prostituierte Dany K. klagte deswegen durch alle Instanzen gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Nun bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Verbots. Die pauschale Kriminalisierung der Straßenprostitution löst aber keine sozialen Probleme, sondern verdrängt und verschärft sie lediglich.  

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Bild: Gefährliches Pflaster? Trotz Verbot gehen auf der Ravensberger Straße „hinter Hornbach“ in Dortmund immer noch viele Prostituierte ihrer Arbeit nach – „unter widrigen Umständen“. , OVG Münster: Dortmund bleibt frei von Straßenprostitution – soziale Situation der Sexarbeiterinnen dadurch nicht verbessert Foto: Klaus Hartmann/ Nordstadtblogger.de
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für NRW in Münster hat am 11. August entschieden: Das stadtweite Verbot der Straßenprostitution ist rechtens, „zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands“. Die Klägerin, die Prostituierte Dany, soll angekündigt haben, dass sie den Rechtsstreit in die nächste Instanz tragen wird. Sexarbeiterinnenverbände sehen das Verbot kritisch. „Die Situation der betroffenen Frauen hat sich durch das Gerichtsurteil doch kein bisschen geändert“, so die Dortmunder Ratsfrau Nadja Reigl (Piraten).
 
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Bild: Sexarbeiterinnen kämpfen um das Recht auf ihren Arbeitsplatz – Demo in Dortmund am 24. März 2011. , Die Sexarbeiterin Dany sprach an der RUB über den Kampf um ihren Arbeitsplatz Foto: flickr.com / pe_ha45

„Mit mir nicht!“ Selbstbewusst saß Dany am letzten Mittwoch im HGB 20 und erzählte, was sie nach der Schließung des Dortmunder Straßenstrichs 2011 dachte: „Ich arbeite seit sieben Jahren selbstbestimmt und freiwillig in der Prostitution und ich will einfach nur meine Arbeit ausführen – mehr nicht.“ Darum ging sie vor Gericht, um die Stadt Dortmund zu verklagen – auf das erneute Einführen eines Straßenstrichs, eines Arbeitsplatzes, an dem früher 70 bis 100 Frauen am Tag der Prostitution nachgingen. Dany bekam am 21. März 2013 Recht. Die Stadt Dortmund muss einen neuen Ort für die Sexarbeiterinnen bereitstellen, reichte jedoch Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision des Urteils ein. Nach dem zunächst erfolgreichen Prozess „ist Pustekuchen angesagt“, kritisierte Dany den aktuellen Schwebezustand.

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