Kommentar. Die Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist rechtswidrig. Kleine Parteien freut’s. Dabei gibt es gute Gründe für die Hürde.
Kommentar. Die Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist rechtswidrig. Kleine Parteien freut’s. Dabei gibt es gute Gründe für die Hürde.
SPD, CDU und Grüne haben dem Landtag vergangenen September einen gemeinsam formulierten Gesetzentwurf vorgelegt, der eine erneute Sperrklausel für Kommunalwahlen vorsieht, nachdem eine solche 1999 für verfassungswidrig erklärt wurde. Am Donnerstag, dem 21. Januar 2016, fand in Düsseldorf hierzu eine erste Anhörung statt.
Der Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen spaltet die Gemüter. Einige halten eine Sperrklausel von 2,5 Prozent auf kommunaler Ebene für dringend notwendig, andere bewerten den Entwurf als gar undemokratisch. Gibt es einen Mittelweg?