Straftaten. Während die Zahl der Straftaten insgesamt abnahm, nahm die Zahl der Berichte von rassistisch motivierten Straftaten in Deutschland zu. Dennoch befinden sich viele Delikte laut Expert*innen im Dunkelfeld.
Straftaten. Während die Zahl der Straftaten insgesamt abnahm, nahm die Zahl der Berichte von rassistisch motivierten Straftaten in Deutschland zu. Dennoch befinden sich viele Delikte laut Expert*innen im Dunkelfeld.
Am 7. Januar 2005 verbrannte der 36-jährige Oury Jalloh in den Kellerräumen der Polizei in Dessau. Bis heute sind die Todesumstände nicht hinreichend geklärt, obwohl die neusten Untersuchungen einen rassistisch motivierten Mord nahelegen.
Gedenken. Seit 15 Jahren beschäftigt der Fall des aus Sierra Leone stammenden Oury Jalloh die Justiz und die Zivilgesellschaft in ganz Deutschland. Denn der Tod des jungen Mannes bleibt bis heute mysteriös und rätselhaft. Was geschah? Der an den Armen und Beinen gefesselte Jalloh soll sich laut der offiziellen Version der Polizei selbst in der Gewahrsamszelle 5 der Polizeistation Dessau auf einer feuerfesten Matratze in einem gefliesten Raum angezündet haben. Obwohl ein Feuerzeug bei der Leibesvisitation nicht gefunden wurde. Am Morgen vor seinem Tod wurde der Schwarzafrikaner von dem Polizeiarzt Andreas Blodau untersucht: dieser dokumentierte keinerlei Verletzungen bei dem Opfer. Nur, dass er bei Festnahme alkoholisiert war und dass er vermutlich andere Substanzen zu sich genommen hatte, die sich als Kokain herausstellten.
Jedoch zeigt ein neues Gutachten, das von der Initiative Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben und dem Oberlandesgericht Naumburg bereits im September zugestellt wurde, dass der Tote vor seinem Ableben verschiedene Verletzungen erlitt. So wurde ein Bruchsystem in dem vorderen Schädeldach, ein Bruch der Nasenscheidewand sowie ein Bruch der elften Rippe durch Nachbetrachtung der Bilder festgestellt. Der emeritierte Rechtsmedizin-Professor Hansjürgen Bratzke hatte lediglich den Nasenbeinbruch verbrieft und die anderen Verletzungen nicht angesprochen, was vermuten lässt, dass eine Vertuschung von Beweisen stattfand. Deswegen kämpft die IGOJ weiter dafür, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird und haben deswegen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
:Abena Appiah
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