Arbeitsverhältnisse. Laut Studien des DGB waren Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen schon vor Corona miserabel. Besonders schlecht steht wieder einmal NRW da.
Arbeitsverhältnisse. Laut Studien des DGB waren Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen schon vor Corona miserabel. Besonders schlecht steht wieder einmal NRW da.
Wissenschaft. Der DGB und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordern ein Konzept zur Digitalisierung an Schulen.
Arbeitskampf. An den Berliner Hochschulen geht ein jahrelanger Streit um bessere Entlohnung zu Ende. Am Freitag, den 29. Juni haben sich Hochschulen und Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag geeinigt.
Arbeitskampf. Auf die Entscheidung der VerfassungsrichterInnen in Karlsruhe hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lange gewartet. Mit dem Ergebnis ist man indes nicht zufrieden.
Das Streikverbot für LehrerInnen im BeamtInnenverhältnis wurde nicht gekippt. Die GEW und die vier von ihr vertretenen Lehrkräfte hatten zwar auf eine für ihr Anliegen positive Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gehofft, doch sie wurden enttäuscht. Dementsprechend fiel die erste Reaktion der GEW-Bundesvorsitzenden Marlis Tepe nach der Urteilsverkündung aus: „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, ließ die 64-Jährige wissen. Zwar erkennen die RichterInnen des höchsten deutschen Gerichts die Koalitionsfreiheit, also das Recht der gewerkschaftlichen Organisierung, auch für BeamtInnen an, doch die verfassungsmäßig garantierte Koalitionsfreiheit finde Schranken in den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, wie Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil begründet.
Nachdem das Verfassungsgericht anders als zuvor das Bundesverwaltungsgericht keine Kollision zwischen der eigenen Rechtssprechung und den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union erkannt habe, wolle man das Urteil prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden, kündigt GEW-Vorsitzende Tepe unterdessen an.
Zwar erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass das BeamtInnenstreikverbot in die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention eingreift, dieser Eingriff jedoch ebenfalls nach derselben Konvention geschützt sei, da ein dringendes soziales beziehungsweise gesellschaftliches Bedürfnis vorliege und die Einschränkung daher verhältnismäßig sei. Eine Entscheidung, die auch KlägerInnen nicht teilen. Monika Dahl, eine der von der GEW vertretenen KlägerInnen, fomuliert ihre Enttäuschung: „Es geht mir nicht um das Geld, sondern um das Recht, zu streiken.“ Auch auf GEW-Landesebene zeigt man sich zwar wenig überrascht, aber dafür umso enttäuschter ob einer vergebenen Möglichkeit: „Auch wenn wir das Urteil erwartet haben, ist die Enttäuschung groß. Das Bundesverfassungsgericht erweist sich als konservativer Gralshüter der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Das Gericht hat die Chance für mehr Demokratisierung und Partizipation vertan“, betont GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer.
Neben dem Recht, zu streiken ging es bei der aktuellen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht für zahlreiche hessische LehrerInnen um mehr. Da sie sich vor über drei Jahren an einem Streik beteiligt hatten, steht 4.200 LehrerInnen in Hessen ein Eintrag in die Personalakte bevor. Kultusminister Ralph Alexander Lorz (CDU) sieht sich durch das Urteil aus Karlsruhe in seinem Vorgehen bestärkt; die GEW Hessen vertritt eine andere Ansicht: „Mittlerweile sind drei Jahre seit dem Streik vergangen und wir sind deshalb der Auffassung, dass damit die Zweijahresfrist der Verjährung bei weitem überschritten ist“, berichtet die hessische GEW-Landesvorsitzende Birgit Koch. Auch ohne möglichen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheint zumindest in diesem Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen.
:Justinian L. Mantoan
Lest dazu den Kommentar unseres Redakteurs Justinian L. Mantoan!
Tarifverhandlungen. Während die Verhandlungen zwischen IG Metall und den ArbeitgeberInnen vor Kurzem ohne Ergebnis abgebrochen wurden, ereignet sich in Berlin ein ungewöhnlicher Arbeitskampf. Die studentischen Hilfskräfte (SHK) der Berliner Universitäten streiken.
Kommentar. In Berlin streiken die studentischen Hilfskräfte. Nehmt sie ernst, denn oft sind sie Grundpfeiler des akademischen Betriebs.
Kommentar. Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage beschäftigen, ob verbeamtete LehrerInnen streiken dürfen. Was in anderen Ländern Europas problemlos möglich ist, ist in der BRD verboten. Dabei ist das BeamtInnentum per se ein altertümliches Relikt.
Bildungsweg. Welche Fragen sich rund um das Thema Promotion drehen, zeigt die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) bei ihrer Seminartagung: Studieren … und dann promovieren?
Wer bei Promotion nicht direkt an Verkaufsförderung und Marketing denkt, kennt zumindest den akademischen Kontext. Oft verfestigt sich im Verlauf des Studiums die Freude am Fach in der Vorstellung, ein Forschungsvorhaben in Großformat zu verarbeiten: der Dissertation. Wer sich ebendieser Idee nähert oder zumindest mit dem Gedanken spielt, steht direkt vor einem Berg von Fragen: Welches Thema möchte ich bearbeiten? Wer soll mich betreuen? Wie finanziere ich das Projekt? Was kommt danach und brauche ich das überhaupt? Um zu der Beantwortung dieser Fragen zu verhelfen, bietet die Bildungsgewerkschaft GEW regelmäßig Seminare an. Erstmals konnte auch im Ruhrgebiet eines realisiert werden.
„Grundsätzlich lassen sich drei Wege zur Finanzierung einer Promotion unterscheiden: eine Stelle, ein Stipendium oder extern“, erklärt Trainerin Mechthild von Vacano. Die Bildungsgewerkschafterin promoviert zurzeit selber, beziehungsweise: lässt sich promovieren – wie es korrekt hieße. Bei einer Beschäftigung sei gut überlegt, unter welchen Konditionen diese laufe. Eine Anstellung als wissenschaftlicheR MitarbeiterIn sei zwar eine gute Vorbereitung für eine wissenschaftliche Laufbahn, biete gute Vernetzungsmöglichkeiten und eine Sozialversicherung, aber BetreuerIn und ChefIn seien so zumeist dieselbe Person, was zu einer besonders hohen Abhängigkeit führe. Von einer LfbA-Stelle (Lehrkraft für besondere Aufgaben) wird dringlich abgeraten, denn Lehraufwand und Arbeitsbelastung seien so groß, dass die Promotion nebenbei laufen müsse: „LfbA-Stellen qualifizieren nur für LfbA-Stellen“, kritisiert Trainerin Dr. Eva-Maria Lerche.
In zwei Tagen konnten mit bearbeitetem Reader, kollegialen Beratungen und Referaten alle SeminarteilnehmerInnen eine frische, überdachte Stellung zu ihrer persönlichen Beantwortung der Frage finden: Studieren … und dann promovieren? Wer selbst über eine Promotion nachdenkt und von denselben Fragen geplagt wird, findet bei der GEW und ihren Seminaren zumindest einen sehr guten Anstoß zur Beantwortung dieser.
:Marcus Boxler
Arbeitskampf. Die studentischen Hilfskräfte (SHKs) aller Berliner Hochschulen befinden sich seit über zwei Jahren in der aktuellen Tarifkampagne. Für die Studierenden geht es um alles oder nichts.
Erfahrungsbericht. Vom 10. bis 20. Juli fand das Sommercamp der Moskauer Bildungsgewerkschaften (MB) statt und die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft NRW durfte einen Delegierten entsenden – :bsz-Redakteur Marcus Boxler.