Eine Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist dringend notwendig: Das bis heute geltende MuSchG von 1952 ist überholt und spiegelt die gesellschaftliche Realität nicht mehr wider. Der im ReferentInnenentwurf von Dezember enthaltene Passus, der das Gesetz für Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen anwendbar machte, wurde von der Bundesregierung für unnötig befunden und kurzerhand entfernt.