Bild: Depressionsforschung am PC-Gehirn

Forschung. Dass depressive Phasen das Erinnerungsvermögen akut angreifen, war bekannt. RUB-ForscherInnen haben nun entdeckt, dass auch alte Erinnerungen betroffen sind.

Schlechte Erinnerungen an akute Ereignisse während einer depressiven Phase sind ein lange bekanntes Symptom einer Depressionserkrankung. Ein Team aus WissenschaftlerInnen rund um Prof. Sen Cheng konnte nun beweisen, dass auch alte Erinnerungen betroffen sein können. Wie weit solche Gedächtnisprobleme zurückreichen, hänge von der Dauer der depressiven Phase ab. Die am 7. Juni erstveröffentlichte Studie basiert auf Berechnungen eines im Computer entworfenen, virtuellen Gehirns. Bei der Erforschung stehen die WissenschaftlerInnen vor dem Problem, dass die Erinnerungslücken nach Abklingen der depressiven Phase ebenfalls wieder verschwinden, weshalb eine Simulation mittels Computer notwendig war. Bei der Entwicklung des Modells legt das ForscherInnenteam besonderes Augenmerk auf die Vergleichbarkeit des Modells mit echten Gehirnen depressiver Menschen. Wie ein echtes Gehirn ist auch das Modell in der Lage, sich neue Dinge einzuprägen und bereits gespeicherte Erinnerungen abzurufen. Anders als in weniger komplexen Modellen ist es auch möglich, die modellierten Erinnerungen als Abfolge von Aktivitätsmustern zu speichern, um realitätsgetreue Ergebnisse zu liefern.

Große Auswirkungen 

Wie erwartet, konnte das Modell Erinnerungen genauer abrufen, wenn im entsprechenden Teil des Gehirns neue Nervenzellen gebildet wurden. Da während einer depressiven Phase die Bildung dieser Zellen nur langsam voran geht, fällt es zunehmend schwer, die Erinnerungen abzurufen. Neben diesen Schwierigkeiten, die aktuelle Erinnerungen betreffen, fiel es dem Modell schwer, auf Erinnerungen zurückzugreifen, die vor der simulierten depressiven Phase entstanden sind. Je länger eine solche Phase andauert, desto früher entstandene Erinnerungen waren von den Problemen betroffen.

„Wenn unser Modell recht hat, hätten Depressionen weitreichendere Konsequenzen. Alte Erinnerungen könnten bleibend geschädigt werden, selbst wenn die Depression bereits abgeklungen ist“, resümiert Prof. Cheng.

:Justinian L. Mantoan

Bild: Vom RichterInnenspruch enttäuscht: Die GEW Bundesvorsitzende Marlis Tepe kündigt die Prüfung weiterer Schritte an. , Gewerkschaft gibt noch nicht auf Bild: © Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Arbeitskampf. Auf die Entscheidung der VerfassungsrichterInnen in Karlsruhe hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lange gewartet. Mit dem Ergebnis ist man indes nicht zufrieden.

Das Streikverbot für LehrerInnen im BeamtInnenverhältnis wurde nicht gekippt. Die GEW und die vier von ihr vertretenen Lehrkräfte hatten zwar auf eine für ihr Anliegen positive Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht gehofft, doch sie wurden enttäuscht. Dementsprechend fiel die erste Reaktion der GEW-Bundesvorsitzenden Marlis Tepe nach der Urteilsverkündung aus: „Das ist ein Schwarzer Tag für Demokratie und Menschenrechte“, ließ die 64-Jährige wissen. Zwar erkennen die RichterInnen des höchsten deutschen Gerichts die Koalitionsfreiheit, also das Recht der gewerkschaftlichen Organisierung, auch für BeamtInnen an, doch die verfassungsmäßig garantierte Koalitionsfreiheit finde Schranken in den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“, wie Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil begründet.

Nachdem das Verfassungsgericht anders als zuvor das Bundesverwaltungsgericht keine Kollision zwischen der eigenen Rechtssprechung und den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union erkannt habe, wolle man das Urteil prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden, kündigt GEW-Vorsitzende Tepe unterdessen an.

Eingriff in Menschenrechte?

Zwar erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass das BeamtInnenstreikverbot in die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention eingreift, dieser Eingriff jedoch ebenfalls nach derselben Konvention geschützt sei, da ein dringendes soziales beziehungsweise gesellschaftliches Bedürfnis vorliege und die Einschränkung daher verhältnismäßig sei. Eine Entscheidung, die auch KlägerInnen nicht teilen. Monika Dahl, eine der von der GEW vertretenen KlägerInnen, fomuliert ihre Enttäuschung: „Es geht mir nicht um das Geld, sondern um das Recht, zu streiken.“ Auch auf GEW-Landesebene zeigt man sich zwar wenig überrascht, aber dafür umso enttäuschter ob einer vergebenen Möglichkeit: „Auch wenn wir das Urteil erwartet haben, ist die Enttäuschung groß. Das Bundesverfassungsgericht erweist sich als konservativer Gralshüter der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Das Gericht hat die Chance für mehr Demokratisierung und Partizipation vertan“, betont GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer.

Direkt betroffen

Neben dem Recht, zu streiken ging es bei der aktuellen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht für zahlreiche hessische LehrerInnen um mehr. Da sie sich vor über drei Jahren an einem Streik beteiligt hatten, steht 4.200 LehrerInnen in Hessen ein Eintrag in die Personalakte bevor. Kultusminister Ralph Alexander Lorz (CDU) sieht sich durch das Urteil aus Karlsruhe in seinem Vorgehen bestärkt; die GEW Hessen vertritt eine andere Ansicht: „Mittlerweile sind drei Jahre seit dem Streik vergangen und wir sind deshalb der Auffassung, dass damit die Zweijahresfrist der Verjährung bei weitem überschritten ist“, berichtet die hessische GEW-Landesvorsitzende Birgit Koch. Auch ohne möglichen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheint zumindest in diesem Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen.    

 :Justinian L. Mantoan

Lest dazu den Kommentar unseres Redakteurs Justinian L. Mantoan!

Bild: Bundesverfassungsgericht stärkt die Position der ArbeitgeberInnen

Kommentar. Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot für verbeamtete LehrerInnen bestätigt. Das ist ein fataler Fehler.

weiterlesen

Schon fast vergessen, dass Alexander Gauland in Badehose durch Potsdam stapfen musste. Die paar Minuten sind ja auch nur ein Vogelschiss im Leben eines 77-Jährigen. Eigentlich könnte man das Ganze abtun. Alternativ als kreativen Protest gegen einen altrechten Rassisten oder als Randnotiz. Die „Märkische Allgemeine Zeitung“ (MAZ) hat die Story jedoch groß aufgezogen. Und Alexander Gauland damit aufgezogen. Halt! Gauland und die MAZ? Da war doch was. Ein Techtelmechtel? Nun, eher eine vierzehnjährige Herausgeberschaft. Der damals schon konservative Noch-CDU-Politiker sollte die einstige SPD-Zeitung und das zeitweilige SED-Organ zu einer unabhängigen Tageszeitung transformieren. Die MAZ hat das Ganze gut überstanden. Und die Badehosenaffäre? Ein Glücksgriff. Die Springer-Blätter waren zwar nicht interessiert (genug Haut, zu wenig Brüste?), aber MAZ-Chefin Hannah Suppa hatte den richtigen Riecher. Okay, für Seite eins hat es nicht gereicht. Aber den traurigen alten Mann halbnackt am Frühstückstisch? Die MAZ verzichtet, den LeserInnen zuliebe.  

:juma

Bild: Das Geburtstagskind: Karl Marx wird 200 Jahre alt., Ein Geburtstagskind geht an der Uni um

Politik. Zum 200. Geburtstag von Karl Marx organisieren politische Gruppen an der RUB eine Vortragsreihe. Noch bis zum 5. Juli finden verschiedene Veranstaltungen statt.

weiterlesen
Bild: Stark diskutiert: Die Planung eines neuen Polizeigesetzes stößt auf Widerstand. , Widerstand gegen neues Gesetz Bild: stem

Repression. Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen plant die Einführung eines neuen Polizeigesetzes. Hiergegen formiert sich Widerstand.

weiterlesen

Wissenschaft. Der RUB-Virologe Dr. Daniel Todt hat in seiner Doktorarbeit herausgefunden, warum der Hepatitis-E-Virus (HEV) in manchen Fällen resistent gegen universelle antivirale Medikamente ist. Die Arbeit wurde nun mit dem NachwuchsforscherInnenpreis der Stiftung „Diagnostik hilft“ ausgezeichnet. Der Preis ist mit 5.000 Euro dotiert.

Durch die von Todt entwickelte Methode ist es im klinischen Alltag möglich, RisikopatientInnen frühzeitig zu identifizieren. Zwar existiert noch kein Impfstoff gegen die HEV-Infektion, doch die Erkrankung kann mit universellen antiviralen Mitteln wie Interferonen und Ribavirin behandelt werden. Da im Falle einer Immunität gegen die Medikamente keine Alternativen bereitstünden, müssten erkrankte PatientInnen sterben. „Unsere Methode kann im klinischen Alltag genutzt werden, um frühzeitig Patienten mit erhöhtem Risiko eines Therapieversagens zu identifizieren“, berichtet Todt. Während seiner Forschung konnte er mehrere Mutationen des HEV identifizieren, die für eine Ribavirinresistenz verantwortlich sein könnten.   

    :juma

Bild: Mehr Medikamente: ForscherInnen aus Bochum und Bielefeld machen den Weg frei für eine Erweiterung des Antibiotika-Spektrums., ForscherInnen entwickeln neuen Substanzpool für Penicillin-basierte Antibiotika CC0

Forschung. Eine Kooperation der RUB und der Uni Bielefeld hat die Substanzbibliothek für Medikamente erweitert. 

 

weiterlesen
Bild: Bücher als Kulturgut: Die Monopolkommission der Bundesregierung empfiehlt die Abschaffung der Buchpreisbindung. Bild: juma, Kritik nach Sondergutachten Bücher als Kulturgut: Die Monopolkommission der Bundesregierung empfiehlt die Abschaffung der Buchpreisbindung. Bild: juma

Handel. Die Monopolkommission der Bundesregierung empfiehlt in ihrem 80. Sondergutachten die Abschaffung der Buchpreisbindung. Diese gilt jedoch als Schutz des Buches als Kulturgut.

weiterlesen