Für vier Steuerjahre rückwirkend will das Finanzamt der Studierendenschaft im laufenden Haushaltsjahr Steuernachzahlungen abknöpfen. Der Grund: Die Umsätze von Fachschaftspartys sollen 2013 rückwirkend für die Jahre 2008 bis 2011 aus Mitteln der Studierendenschaft entrichtet werden. Noch könnte gegen den horrenden Steuerbescheid Widerspruch eingelegt werden. Vorsorglich wurde am 13. November jedoch bereits ein umfassender Nachtragshaushalt im Studierendenparlament (StuPa) auf den Weg gebracht. „Insgesamt werden die Nachforderungen voraussichtlich mit etwa 70.000 Euro im Nachtragshaushalt zu Buche schlagen“, sagte AStA-Finanzreferent Simon Gutleben (Jusos) auf Nachfrage der :bsz.