Musik. Eine Zeile eines 1980er Hardcore Songs änderte die Szene für immer. Der Song und die EP auf der er erschien, werden diesen Monat 40 Jahre alt.
Musik. Eine Zeile eines 1980er Hardcore Songs änderte die Szene für immer. Der Song und die EP auf der er erschien, werden diesen Monat 40 Jahre alt.
Kommentar. Die mögliche Fusion von Vonovia und Deutsche Wohnen besiegelt noch nichts.
Pressefreiheit. Mit der autoritären Festnahme des Bloggers Roman Protassewitsch löste die Regierung in Belarus eine internationale Krise aus.
Finanzierung. Deshalb sei das verfassungsrechtliche Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu Ausbildungsangeboten nicht gegeben.
Gleichstellung. Auf dem Unigelände wehen wieder die Regenbogenfahnen – was hat es damit auf sich und was könnt Ihr in diesem Jahr rund um LGBTQ*-Themen erfahren?
Kommentar. Die Regenbogenflaggen wehen eifrig an den Parteizentralen von SPD und CDU. Doch mehr als scheinheilige Symbolpolitik befindet sich nicht dahinter.
Finanzen. Die Förderung für Studierende wird 50 Jahre alt – Zeit für eine Erneuerung, finden nicht nur Studierende.
Medizin. Mithilfe eines neuen Projekts können Medizinstudierende Operationen bald digital erleben.
Leitung. Der symbolische Rauch über der RUB ist aufgestiegen und die Nachfolge von Rektor Schölmerich ist bekannt gegeben worden.
Hochschulpolitik. Nachdem die Wahlen für das Studierendenparlament in zuletzt auf Dezember verschoben wurden, äußert sich nun das Rektorat zu der Causa. Man wolle die Entscheidung des Studierendenparlaments und des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) zwar nicht inhaltlich bewerten, stehe jedoch mit der infrastrukturellen Hilfe bereit, sollte sich das Parlament für eine Online-Wahl entscheiden. „Allerdings sind derzeit aufgrund fehlender BSI-Zertifizierung entsprechender Systeme keine Onlinewahlen rechtssicher möglich“, lässt die Hochschulleitung verkünden. Durch eine Zertifizierung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) wäre sichergestellt, dass entsprechende Software den aktuellen technischen Standards entspricht. Das Landesministerium für Kultur und Wissenschaft betonte in der Vergangenheit allerdings, dass eine solche Zertifizierung keine Pflicht zur Anwendung von Wahl-Software sei. So ließe „sich nicht schlussfolgern, dass jede Software, die nicht durch das BSI zertifiziert wurde, zwingend nicht den aktuellen Sicherheitsstandards im Sinne der Onlinewahlverordnung entsprechen würde“, hieß es. Allerdings bestehe ein rechtliches Risiko, sollte etwas schief gehen. Als Rektor Schölmerich im Dezember bei einer Sitzung des StuPas zu Gast war, hatte er die Parlamentarier:innen noch darum gebeten, Online-Wahlen in Betracht zu ziehen.
:stem