Sexuelle Handlungen an einem Menschen gegen seinen Willen auszuüben, stellt ein Verbrechen dar. Was in unserer Gesellschaft selbstverständlich klingt, entspricht leider nicht in vollem Maße der momentanen rechtlichen Situation. Wenn beispielsweise eine Frau zum Sex zwar unmissverständlich Nein sagt, sie in Schockstarre jedoch keinen Widerstand gegen ihre Vergewaltigung leistet – so liegt laut Strafgesetzbuch keine Vergewaltigung vor. Solche schwerwiegenden Gesetzeslücken sollen bald geschlossen werden.