SPD, CDU und Grüne haben dem Landtag vergangenen September einen gemeinsam formulierten Gesetzentwurf vorgelegt, der eine erneute Sperrklausel für Kommunalwahlen vorsieht, nachdem eine solche 1999 für verfassungswidrig erklärt wurde. Am Donnerstag, dem 21. Januar 2016, fand in Düsseldorf hierzu eine erste Anhörung statt.
Die kommunalen Spitzenverbände, unter anderem vertreten durch Regina Meißner und Andreas Wohland, sprechen sich eindeutig für eine Sperrklausel aus, kommunale Sitzungen dauern teilweise „bis in die Nacht“, so Meißner. Die Zersplitterung, insbesondere die Präsenz von Einzelmandatsträgern, hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsweise, weil diese fortwährend neue Anträge stellten und damit Entscheidungsfindungen enorm verzögerten. Eine Sperrklausel in Höhe der geforderten 2,5 Prozent sei akzeptabel und erwünscht, da sie der zunehmenden Zersplitterung entgegenwirke und so die Funktionsfähigkeit von Räten und Kreistagen erhielte. Die Zersplitterung hätte dazu geführt, dass Einzelmandatsträger und Kleinstgruppen durch Zusammenschlüsse, gemessen an ihrem Wahlergebnis, überproportionalen Einfluss genössen, so der Gesetzentwurf.
Stimme der Wissenschaft
Anwesend waren auch mehrere Professoren aus den Bereichen Politik- und Rechtswissenschaften, die ihre Expertenmeinung zu dem Thema abgaben. Professor Jörg Bogumil von der RUB hält die Einführung einer Sperrklausel für dringend notwendig, da auch er die Funktionsfähigkeit von Kommunalpolitik dadurch bedroht sieht. So sei in der Gemeinde Bochum innerhalb der vergangen 15 Jahre die Zahl der Listen von 3,7 auf 9 gestiegen, was zu einer starken Fragmentierung führte.
Professor Urs Kramer von der Universität Passau sieht sich „in der Rolle des Mahners von außen“ und betont, dass das Vorliegen von Splitterparteien und eine „Schwerfälligkeit in der Meinungsbildung“ nicht als Voraussetzungen ausreichen, um eine Sperrklausel einzuführen; erstere sei beispielsweise lediglich Ausdruck von Meinungspluralität. Kramer schlägt vor, gesetzlich festzusetzen, dass, sollten diese Voraussetzungen vorliegen, eine Sperrklausel eingeführt werden kann.
Die meisten Experten halten eine Sperrklausel allerdings für unproblematisch und verfassungskonform.
Weitere Gegenstimmen
Widerspruch ereilt den Entwurf vor allem von der Seite kleinerer Gruppierungen. Hansjörg Gebel von der Piraten-Partei hält die Einführung einer Sperrklausel für „unratsam und gefährlich“ und zweifelt an der Argumentation der Fürsprecher. Überlange Sitzungen seien Ausnahmen, die bei der Anhörung als Normalfall dargestellt würden. Eine Sperrklausel würde Politikverdrossenheit fördern und zu einer Abwendung der Bürger von Kommunalpolitik führen. Des Weiteren würden zehn Prozent der Wähler, die nicht die Großen wählen, praktisch ausgeschlossen. Er sieht eine Sperrklausel als „demokratiefeindlich“.
Auch Alexander Trennheuser von Mehr Demokratie e. V. stellt eine Mühseligkeit bei Entscheidungsfindung fest, hält aber eine Funktionsunfähigkeit für empirisch nicht erkennbar. Eine Sperrklausel führe nur zu taktischer Wahl oder zu Wählerverlust.
:Tobias Möller
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