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Kommentar. NRW-Innenminister Reul relativiert erneut den Rechtsextremismus in der Polizei, indem er Lehrer:innen und Journalist:innen vor den Karren spannt.

Vergangenen September wurden Fälle von mehreren Chats innerhalb der nordrhein-westfälischen Polizei bekannt, in denen rechtsextreme Inhalte geteilt wurden. 31 Polizist:innen wurden daraufhin vom Dienst suspendiert. Nun klagte eine Polizistin gegen die Freistellung und erhielt Recht. Die Suspendierung wurde aufgehoben, nachdem ein Gericht urteilte, dass die Voraussetzungen für ein Dienstverbot nicht mehr erfüllt waren. Zudem habe es sich in dem konkreten Fall um eine Hitler-Parodie gehandelt, statt um einen ideologisch rechtsextremen Inhalt. Das Gericht kritisierte im konkreten Fall die Entscheidung des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) und riet an, die Suspendierung von acht weiteren Polizist:innen aufzuheben. Das LAFP kam dem nach.
Derweil breitet sich der Skandal aus: Denn in anderen Chats wurden wesentlich brisantere Inhalte herumgereicht, wie beispielsweise Weihnachtskugeln mit SS-Runen und „Sieg Heil“-Beschriftungen, Fotos von Hakenkreuzen aus Dienstmunition und mindestens ein Video von Beamt:innen, die die erste Strophe des Deutschlandliedes singen. Auf etwa 150 Polizist:innen weitete sich die Causa mittlerweile aus.
Gleichzeitig sitzt Innenminister Reul (CDU), unter dessen Leitung sich die Polizist:innen sicher genug fühlten, rechtsextremes Gedankengut zu verteilen, in Gesprächsrunden und relativiert die tiefe Fäulnis, die sich durch NRWs Polizei zieht. Chats wie diese, die Sebastian Fiedler, Kriminalhauptkommissar und Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter (BdK), im selben Gespräch als „schlicht menschenverachtend“ beschreibt, gäbe es vermutlich auch unter Lehrer:innen und Journalist:innen, so Reul. Die Vermutung hat keinerlei nachweisbare Basis. Es scheint für Reul wohl schlicht ein Gesetz der modernen Welt zu sein, dass sich unter den Wahrer:innen von Bildung, Demokratie und Sicherheit ein Netz von rechtsextremistischen Haltungen spannt. Wenn man davon ausgeht, dem Problem nicht beikommen zu können, ergibt es Sinn, medienwirksam mit dem Vorschlaghammer Suspendierungen zu veranlassen, die nicht haltbar sind – so versucht Reul die PR zu kontrollieren, aber nicht das grundlegende Problem            

      :Stefan Moll

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Bild: Im Umgang mit Minderheiten nicht sensibilisiert: Expert*innen und Opfer beklagen häufig Racial Profiling und andere diskriminierende Praktiken., Statistiken Bild: stem

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Bild: Oury-Jalloh-Stadt Dessau: Vor 15 Jahren verlor Oury Jalloh sein Leben in einer Polizeistation., Feuertod in der Zelle Bild: bena

Am 7. Januar 2005 verbrannte der 36-jährige Oury Jalloh in den Kellerräumen der Polizei in Dessau. Bis heute sind die Todesumstände nicht hinreichend geklärt, obwohl die neusten Untersuchungen einen rassistisch motivierten Mord nahelegen.

Gedenken. Seit 15 Jahren beschäftigt der Fall des aus Sierra Leone stammenden Oury Jalloh die Justiz und die Zivilgesellschaft in ganz Deutschland. Denn der Tod des jungen Mannes bleibt bis heute mysteriös und rätselhaft. Was geschah? Der an den Armen und Beinen gefesselte Jalloh soll sich laut der offiziellen Version der Polizei selbst in der Gewahrsamszelle 5 der Polizeistation Dessau auf einer feuerfesten Matratze in einem gefliesten Raum angezündet haben. Obwohl ein Feuerzeug bei der Leibesvisitation nicht gefunden wurde. Am Morgen vor seinem Tod wurde der Schwarzafrikaner von dem Polizeiarzt Andreas Blodau untersucht: dieser dokumentierte keinerlei Verletzungen bei dem Opfer. Nur, dass er bei Festnahme alkoholisiert war und dass er vermutlich andere Substanzen zu sich genommen hatte, die sich als Kokain herausstellten.

Jedoch zeigt ein neues Gutachten, das von der Initiative Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben und dem Oberlandesgericht Naumburg bereits im September zugestellt wurde, dass der Tote vor seinem Ableben verschiedene Verletzungen erlitt. So wurde ein Bruchsystem in dem vorderen Schädeldach, ein Bruch der Nasenscheidewand sowie ein Bruch der elften Rippe durch Nachbetrachtung der Bilder festgestellt. Der emeritierte Rechtsmedizin-Professor Hansjürgen Bratzke hatte lediglich den Nasenbeinbruch verbrieft und die anderen Verletzungen nicht angesprochen, was vermuten lässt, dass eine Vertuschung von Beweisen stattfand. Deswegen kämpft die IGOJ weiter dafür, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird und haben deswegen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

:Abena Appiah