Rechtslage. Schreiben von Abmahnanwält*innen sind weitaus keine Seltenheit und oft weniger eine Frage von Richtig oder Falsch, als ein ausgeklügeltes Geschäft. Deswegen sucht man eine neue rechtliche Lösung.
Rechtslage. Schreiben von Abmahnanwält*innen sind weitaus keine Seltenheit und oft weniger eine Frage von Richtig oder Falsch, als ein ausgeklügeltes Geschäft. Deswegen sucht man eine neue rechtliche Lösung.
Gericht. Welche Auskünfte hat die Polizei Bürger*innen zu geben?
Gerichtsurteil. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 19. Dezember, dass das Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz in der Humanmedizin nicht verfassungskonform sei. Nun müssen Änderungen am Numerus clausus vorgenommen werden.
Das Studienfach Medizin ist in Deutschland äußerst beliebt und nachgefragt. Viele Abiturientinnen und Abiturienten träumen bereits während und vor der Schulzeit davon, einmal Arzt oder Ärztin zu werden. Dass dieser Traum für viele AbsolventInnen nicht in Erfüllung geht und wie eine Seifenblase zerplatzt, ist keine Seltenheit. Oftmals reicht der Numerus Clausus (NC) nicht aus, um den gewünschten Studiengang studieren zu können. Entweder erfolgt eine Absage durch die „Stiftung für Hochschulzulassung“ (SfH) oder man muss sich mit lästigen Wartesemestern arrangieren. Alternativen gibt es in der Regel nicht – oder vielleicht doch?
Seit 2008 ist das Rauchen in NRW in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Behörden verboten. Seitdem gilt das Verbot auch in Gaststätten, jedoch gab es bisher zahlreiche Ausnahmen. So konnten beispielsweise Gaststätten, die nicht größer als 75 Quadratmeter sind und in denen keine „zubereiteten Speisen“ angeboten werden, zu Raucherkneipen erklärt werden. Doch damit wird ab Mai Schluss sein: Dann tritt die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft – mit der Konsequenz, dass Rauchen in Kneipen überhaupt nicht mehr erlaubt ist. Weder in abgetrennten Raucherräumen noch in Raucherclubs.