Kommentar. Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Frage beschäftigen, ob verbeamtete LehrerInnen streiken dürfen. Was in anderen Ländern Europas problemlos möglich ist, ist in der BRD verboten. Dabei ist das BeamtInnentum per se ein altertümliches Relikt.
In der vergangenen Woche hat der Verband Bildung und Erziehung (VBE) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zu bundesweiten Warnstreiks aufgerufen und auch in Bochum legten angestellte LehrerInnen ihre Arbeit nieder. Sie fordern eine Besserstellung gegenüber den verbeamteten KollegInnen. Konkret sind das 5,5 Prozent mehr Gehalt.