Geschlechter. Das Grundgesetz besagt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Aber was ist mit Menschen, die nicht in die binäre Denkweise passen?
Im letzten Jahrhundert haben queere Menschen viel für ihre Rechte gekämpft – mit Erfolg. Und obwohl die gleichgeschlechtliche Ehe in einigen Ländern immer noch unter der Todesstrafe steht, ist sie in 29 Ländern möglich. Das sollte gefeiert werden. Jedoch wird dabei gerne mal vergessen, dass all diese Errungenschaften ohne Transmenschen nicht möglich gewesen wären. Transmenschen und nicht-binäre Menschen haben leider weniger zu feiern – denn auch, wenn sie durch das Transsexuellengesetz von 1980 mehr Möglichkeiten haben, ist im Grundgesetz nur von Männern und Frauen die Rede. Im dritten Artikel des Grundgesetzes sind zwar alle Menschen vor dem Gesetz gleich (Absatz eins), jedoch sind laut Absatz zwei nur Männer und Frauen gleichberechtigt – intersexuelle und nicht-binäre Menschen werden nicht berücksichtigt. Um diese Missstände aufzuklären, gab es nun ein Gutachten, dass die Position von nicht-binären Menschen im Arbeitsrecht analysiert.
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:Die Redaktion
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