Bild: ASTA la vista Pressefreiheit? Letzte Woche gab es keine :bsz in der Mensa – der Herausgeber entschied sich, die Ausgabe zurückzuhalten. , Einstampfung der letzten :bsz-Ausgabe: Überzogene Reaktion des Herausgebers Foto: mar

Stellungnahme der Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung zu den Handlungen und Vorwürfen des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Ruhr-Universität Bochum: Als Redaktion gestehen wir ein, dass der Artikel „8. Studierendenparlamentssitzung: Nachtragshaushalt wurde angenommen – Taschenrechner raus, bitte!“ in der Ausgabe 1103 der :bsz schlecht recherchiert war und nicht den Kriterien journalistischer Sorgfaltspflicht entsprach. Die Reaktion des AStA auf diesen Artikel halten wir jedoch für unsachgemäß und überzogen.

Erste Reaktion hätte sein müssen, mit der Redaktion über den Artikel zu sprechen, um über Form und Inhalt zu diskutieren. Der Vorstand des AStA hat stattdessen die Person, die den Artikel verfasst hat, dazu aufgefordert, eine aus unserer Sicht ebenso problematische Neufassung des Artikels zu schreiben. Problematisch ist diese Neufassung aus zwei Gründen: Erstens bedeutet sie einen massiven Eingriff in den redaktionellen Prozess der Zeitung, unter anderem weil eine angemessene Zeit zur Neurecherche nicht gegeben wurde. Zweitens ist der neugeschriebene Artikel immer noch unausgewogen, weil er einseitig nur die Position des AStA darstellt. Statt eine Neufassung des Artikels zu verlangen, hätte sich der AStA nach Presserecht auf sein Recht auf eine Gegendarstellung stützen sollen. Die Redaktion hätte in der nächsten Ausgabe dann eine Richtigstellung abgedruckt. Dies wäre eine aus unserer Sicht der Sache angemessene und übliche Vorgehensweise gewesen.

Überzogen ist die Einstampfung einer gesamten Auflage von 3.000 Exemplaren von Ausgabe 1103. Als Herausgeber kann der AStA solche Maßnahmen erheben, doch empfinden wir diesen Schritt als zu drastisch. Zudem geht er damit  auch fahrlässig mit den Geldern der Studierendenschaft um. 

Zum Schluss distanzieren wir uns klar und deutlich von dem Vorwurf, dass wir „bewusst Unwahrheiten verbreiten“ wollen. Dies warf uns der AStA in seiner Stellungnahme auf seiner Facebook-Seite vor: „Dennoch muss sich auch die Redaktion der :bsz (Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung) bewusst werden, dass sie gegen die Punkte 1.1 und 1.3 ihres Statuts verstößt, wenn sie bewusst Unwahrheiten verbreiten will, die fundamental die Studierenden“ betreffen, heißt es dort. Der kritisierte Artikel wurde nicht mit der Absicht verfasst, Unwahrheiten oder falsche Tatsachen in die Welt zu setzen oder bewusst dem AStA zu schaden. Er wurde auf Basis von Informationen, die sich als verkürzt und verknappt herausstellten, verfasst und nicht auf Basis von Gerüchten und Aussagen Einzelner. Mit der angedachten Verteilung der bereits gedruckten Version wollten wir lediglich die Arbeit der restlichen RedakteurInnen respektieren und die Aktualität der :bsz nicht mit einer Verzögerung verfallen lassen.

Für die Zukunft wünschen wir uns vor allem bessere Kommunikation und einen wertschätzenden Umgang miteinander.

:Die Redaktion

0 comments

You must be logged in to post a comment.