Bild: Trinken in der Öffentlichkeit: Bald auch in Bochum passé? , Maßnahme der Stadt Herne wirft juristische Fragen auf Foto: sat/bent

Infolge des Beschlusses des Herner Stadtrats, Alkohol aus dem öffentlichen Stadtbild zu verbannen, gehen die Meinungen auseinander. Einige befürworten die Maßnahme, schütze sie doch vor allem Kinder vor unangenehmen Begegnungen. Andere, wie zum Beispiel Bastian Pütter von bodo e. V. , halten das Verbot für rechtlich fragwürdig, kollidiere es doch mit dem Gleichheitsgrundsatz.

Rechtlich würde man in diesem Fall aber wahrscheinlich anders argumentieren müssen. Wie beispielsweise in Freiburg. Dort reichte der damalige Jura-Student John Philipp Turn im Jahr 2008 Klage gegen ein Alkoholverbot ein – und gewann. Die Argumentation beruhte darauf, dass jedeR Konsumierende gewaltbereit sein müsse, um das Alkoholverbot zu rechtfertigen. Da dies erfahrungsgemäß nicht der Fall sei, wurde das Gesetz richterlich gekippt. 

Argumentation im Ruhrgebiet

Rechtlich könnte man auch hier wie im zuvor erwähnten Beispiel vorgehen. Bastian Pütter von bodo e. V. rechnet ohnehin damit, dass, „sollte geklagt werden, mit ähnlichen Entscheidungen wie zum Beispiel in Freiburg und Magdeburg“ zu rechnen sei. Auch hier sei keine „Notwendigkeit zur Gefahrenabwehr“ zu erkennen, zumal die Stadt Großveranstaltungen im öffentlichen Raum und den Alkoholkonsum von Fußballfans sowieso außen vor ließe. Schließlich seien dies, so Pütter, die problematischen Veranstaltungen, nicht etwa die Treffen Wohnungsloser.

Rechtlich könnte die allgemeine Handlungsfreiheit verletzt sein, wenn das Verbot gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.          

:Tobias Möller

 

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