Bild: Mindestlohn wirkt sich auf Praktikumsstellen aus

Der ab 1. Januar eingeführte flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro wirkt sich nicht nur positiv auf die Studierenden aus. Statt endlich einen angemessen Lohn für getane Arbeit zu erhalten, setzen Unternehmen und Institutionen jetzt verstärkt auf unbezahlte Pflichtpraktika – zum Nachteil aller. Die Idee hinter der Reform der Bundesregierung war eine gute; leider sehen das die Unternehmen anders.

Was hat es in den letzten Jahren nicht schon endlose Diskussionen darüber gegeben, dass Studierende in Praktika ausgenutzt, von den Unternehmen schlecht bezahlt und noch mieser behandelt werden. Scharen von AutorInnen widmeten sich diesem Thema und nannten diese arbeitswilligen AkademikerInnen schon „Generation Praktikum“ – mit dem eingeführten Mindestlohn sollte alles besser werden. Wurde es das denn auch?

Kaffee kochen und kopieren? Das war mal!

Sicherlich sind die Zeiten schon lange  vorbei, in denen PraktikantInnen Kaffee kochen und als Hauptaufgabe den Kopierer betätigen durften – zum Glück! Jedoch hatte es in den vergangenen Jahren eine Tendenz von Seiten der ArbeitgeberInnen gegeben, PraktikantInnen als billige Arbeitskräfte auszunutzen. Während man früher mit einem Praktikum erste berufliche Erfahrungen sammeln wollte, begannen Unternehmen zunehmend, ihre PraktikantInnen auszunutzen, und gaben ihnen mehr Aufgaben, ohne sie dabei besser zu bezahlen.

Neue Regeln seit Jahresbeginn

Das EU-Parlament hatte sich bereits Ende 2013 mit dem Thema auseinandergesetzt und einen „Qualitätsrahmen für Praktika“ festgelegt. Demnach sollen Praktika wirklich nur als eine „bezahlte oder unbezahlte Arbeitserfahrung von begrenzter Dauer“ zu sehen sein, die bestenfalls einen Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt schaffen. Die Bundesregierung ging mit dem ab 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohn von 8,50 Euro je Zeitstunde noch einen Schritt weiter und bezieht PraktikantInnen in die Regelung mit ein. Auch wenn diese nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen, sollen sie trotzdem unter bestimmten Voraussetzungen als ArbeitnehmerInnen angesehen werden und von dem Gesetz profitieren. Viele Unternehmen wollen aus Kostengründen das Gesetz umgehen und stattdessen vermehrt auf „Pflichtpraktika“ setzen, die nicht bezahlt werden müssen.

Studi-Arbeit gratis

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Praktika, die länger als drei Monate dauern, und dieser muss ab dem ersten Tag der Beschäftigung gezahlt werden. Da dies für viele Unternehmen mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden ist, setzen sie vermehrt auf Pflichtpraktika, die nicht vergütet werden müssen. Durch das Gesetz werden also gerade die Studierenden bestraft, die sich freiwillig weiterbilden möchten. Wenn also Praktikumsplätze abgebaut werden, wird es für Studierende noch schwieriger, sich beruflich zu orientieren und den gewünschten Lebensweg einzuschlagen. Praktika sollen genau dabei helfen; hoffentlich sehen das die Unternehmen trotz des Mindestlohns genauso.

:Tim Schwermer

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