Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), auch ohne Tragen eines Fahrradhelms vollen Versicherungsanspruch bei Unfällen zu haben, löst in Deutschland eine nicht ganz neue Diskussion aus: Es geht um die Helmpflicht für FahrradfahrerInnen. Die steigende Zahl der RadfahrerInnen auf deutschen Straßen machen die Fahrt nicht ungefährlicher: Muss der Staat die Helmpflicht einführen?
Der BGH in Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 17. Juni 2014 eine neue Diskussion zum Thema Helmpflicht in Deutschland ausgelöst. Er hob das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein auf, welches der Klägerin eine 20-prozentige Mitschuld bei einem 2011 verursachten Fahrradunfall gab. Zuvor hatte die Versicherung der Klägerin sich geweigert, die kompletten Kosten des Unfalls zu übernehmen. Die Geschädigte habe keinen Helm getragen und somit fahrlässig gehandelt. Bei dem Unfall mit einer Autofahrerin stürzte die Frau auf den Hinterkopf und musste mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Urteil des BGH: Keine Helmpflicht, auch nicht durch die Hintertür
Der BGH verwies mit dem Urteil auf die bestehende Gesetzeslage, die ein Tragen des Helms nicht zwangsläufig vorsieht. Jedoch ist im Land eine neue Diskussion entstanden, ob eine generelle Helmpflicht eingeführt werden soll. Die Versicherungen setzen die Bundesregierung unter Druck, einen Gesetzesentwurf durch den Bundestag zu bringen. Andere Institutionen wollen dies mit aller Macht verhindern: So ist der Senat Berlin klar dagegen, auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sieht mit der Pflicht die Freiheit der BürgerInnen in Gefahr.
Pro Helmpflicht: Versicherungen erwarten Änderungen
Die Versicherungen sprechen sich für eine Helmpflicht aus, da sie somit Versicherungsansprüche drücken können. Zwar ist die Zahl an getöteten FahrradfahrerInnen 2013 rückläufig, insgesamt starben aber 354 Personen – bei gut 75.000 Fahrradunfällen pro Jahr kommt jedoch eine nicht unerhebliche Summe an Versicherungsleistungen zusammen, die durch eine Helmpflicht gemindert werden kann. Dass das Tragen eines Helms das Risiko an schweren Kopfverletzungen verringern kann, ist unbestritten, vor allem, wenn man sich zum Beispiel die maroden Straßen und das gleichzeitig hohe Verkehrsaufkommen in Bochum anschaut.
Contra Helmpflicht: Berlin und ADFC begrüßen Entscheidung!
Der Berliner Senat will die Helmpflicht verhindern. Stattdessen hat er mit der eigenen „Radverkehrsstrategie“ die Absicht, den Anteil der mit dem Rad zurückgelegten Strecken der BürgerInnen bis 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen – eine Pflicht würde dieses Ziel gefährden. Eine Studie aus Australien unterstreicht diesen Ansatz: Dort ist die Zahl an RadfahrerInnen nach Einführung deutlich zurückgegangen. Der ADFC argumentiert ähnlich: Eine Pflicht würde die FahrradfahrerInnen zum Autofahren animieren und zudem die Umweltbelastung erhöhen. Zudem sei eine Kontrolle nicht möglich. Eine zweifelhafte Argumentation, lässt sie doch die möglichen Unfälle außer Acht.
Wenn der Wille bestünde, eine Helmpflicht einzuführen, würde dies auch geschehen! Der mächtige ADFC mit über 140.000 Mitgliedern müsste dann aber seine Position ändern. Ob eine gesetzliche Helmpflicht in Zukunft eingeführt wird, bleibt abzuwarten. Über den generellen Sinn vom Tragen eines Helms dürfen keine zwei Meinungen bestehen: Auch SkifahrerInnen haben davon profitiert, das wird für FahrradfahrerInnen auch der Fall sein!
0 comments