Die Ermittlungen gegen vier Studierende der Ruhr-Uni Bochum, die sich im Dezember 2013 an einer antifaschistischen Aktion gegen den Neonazi-Kader und RUB-Jura-Studenten Michael Brück beteiligten, wurden von der Staatsanwaltschaft Bochum eingestellt. Den beiden Betroffenen konnte rechtlich nichts nachgewiesen werden, wie Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert auf Anfrage der :bsz erläuterte: „Das Verfahren wegen Hausfriedensbruches richtete sich gegen vier Personen. Gegen zwei wurde es mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt.“