Bild: Zum Glück abgewandt: Die Studis sind nun doch nicht nur noch in der Bib um Texte zu kopieren. , VG Wort und Kultusministerkonferenz für gemeinsame Lösung Foto: Uni EF

Der  zwischen der Verwaltungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Kultusministerkonferenz (KMK) gefasste Beschluss zur Nutzung urheberrechtlicher geschützter Schreibwerke wird relativiert. Eine beauftragte Arbeitsgruppe soll eine „einvernehmliche“ Lösung zur Handhabung solcher Werke in der Hochschullehre ermitteln.

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Bild: Keine Lehrmaterialien mehr online? Demnächst werden Studierende sich eventuell wieder häufiger mit kiloweise Papier rumschlagen oder draufzahlen. , Urheberrechtsgesetz verhindert Verbreitung von Schriftwerken über e-learning Foto: tom

Die bisher gewohnte Nutzung der digitalen Lehre an Hochschulen wird sich ab dem 1. Januar 2017 drastisch verändern. Grund dafür ist der Beschluss eines Rahmenvertrags der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Kultusministerkonferenz (KMK). Dieser regelt die Einzelnutzung von Schriftwerken und deren Teilen zum Zweck der Lehre und Forschung, während zeitgleich eine angemessene Vergütung der RechteinhaberInnen sichergestellt wird. Der AStA der RUB sowie die Uni selbst sehen darin einen enormen Rückschritt in puncto digitaler Lehre.

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