Kommentar. Auch dieses Jahr wurde vor Gerichten um das Kopftuch gestritten. Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass jegliches Kopftuchverbot dem gesellschaftlichen Miteinander schadet.
Kommentar. Auch dieses Jahr wurde vor Gerichten um das Kopftuch gestritten. Es scheint noch ein langer Weg zu sein, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass jegliches Kopftuchverbot dem gesellschaftlichen Miteinander schadet.
Darf eine Muslimin gekündigt werden, weil sie sich am Arbeitsplatz weigert, ihr Kopftuch abzulegen? Mit dieser Grundsatzfrage befasst sich momentan der Europäische Gerichtshof (EuGH). Voraussichtlich wird ein generelles Verbot religiöser Symbole am Arbeitsplatz dort für rechtens befunden werden. Das wäre bedauerlich und eine verpasste Chance – ist es in Europa doch höchste Zeit, die Diskriminierung der Kopftuchträgerinnen endlich abzulegen.
Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass kirchliche Einrichtungen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen. Es ging um eine Krankenschwester, die lange in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet und dann aufgrund von Elternzeit und Krankheit eine längere Pause gemacht hatte. 2010 wollte sie bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unbedingt ein Kopftuch tragen – und wurde deswegen freigestellt.