Bild: Kommentar: Vom gesellschaftlichen Verhältnis zu Religionen

Das Bundesarbeitsgericht hat vergangene Woche entschieden, dass kirchliche Einrichtungen muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs verbieten dürfen. Es ging um eine Krankenschwester, die lange in einem evangelischen Krankenhaus in Bochum gearbeitet und dann aufgrund von Elternzeit und Krankheit eine längere Pause gemacht hatte. 2010 wollte sie bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unbedingt ein Kopftuch tragen – und wurde deswegen freigestellt.

weiterlesen