Der oben genannte :bsz Artikel weist Recherchelücken hinsichtlich Historie und der Gremienpolitik der Ruhr- Universität Bochum auf. Daher erscheint es uns notwendig zunächst auf die diffuse Darstellung des Gremiums „FSVK“ (FachschaftsvertreterInnenkonferenz) in diesem Artikel einzugehen:
Die FSVK-SprecherInnen haben keine Befugnis persönliche Weisungen auszusprechen, da sie durch das imperative Mandat an jegliche Beschlüsse der FSVK gebunden sind. Somit handelt es sich sowohl bei den Ausschreibungen der :bsz Stellen, als auch bei der Forderung einer dritten Stelle für die SprecherInnen um Beschlüsse von der FSVK selbst. Mitglieder der FSVK sind alle 46 Fachschaftsräte der Ruhr-Universität Bochum. Wie der Autor auch selbst in seinem Artikel feststellt, gab es keinerlei Versuche seitens der FSVK-SprecherInnen Einfluss auf die Arbeit der :bsz zu nehmen. Somit liegt seitens der FSVK-SprecherInnen kein rechtlicher Verstoß vor.