Der zwischen der Verwaltungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Kultusministerkonferenz (KMK) gefasste Beschluss zur Nutzung urheberrechtlicher geschützter Schreibwerke wird relativiert. Eine beauftragte Arbeitsgruppe soll eine „einvernehmliche“ Lösung zur Handhabung solcher Werke in der Hochschullehre ermitteln.
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