Das Verwaltungsgericht Minden urteilte in der vergangenen Woche, dass der Bielefelder Rechtsextremist Sascha Krolzig nicht den juristischen Vorbereitungsdienst antreten darf, der für das zweite Staatsexamen notwendig ist. Der mehrfach vorbestrafte Student sei laut dem Land NRW wegen seiner „verfassungsfeindlichen Einstellung“ nicht würdig, den Dienst anzutreten. Ein an der RUB bekannter Rechtsextremist geht diesem Problem eigenständig aus dem Weg.