Die bisher gewohnte Nutzung der digitalen Lehre an Hochschulen wird sich ab dem 1. Januar 2017 drastisch verändern. Grund dafür ist der Beschluss eines Rahmenvertrags der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Kultusministerkonferenz (KMK). Dieser regelt die Einzelnutzung von Schriftwerken und deren Teilen zum Zweck der Lehre und Forschung, während zeitgleich eine angemessene Vergütung der RechteinhaberInnen sichergestellt wird. Der AStA der RUB sowie die Uni selbst sehen darin einen enormen Rückschritt in puncto digitaler Lehre.
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