Das Deutsche Studentenwerk (DSW) gab am 1. August bekannt, dass die neuen Bafög-Regelungen in den kommenden Monaten in Kraft treten werden. Studierende können sich über eine Erhöhung der Maximalförderung auf 735 Euro freuen.
Beschlossen wurden diese Änderungen schon mit der Bafög-Novelle 2014. Im Herbst 2016 treten die Änderungen in folgender Reihenfolge in Kraft: Ab dem 1. August profitieren BerufsschülerInnen, ab dem 1. September Studierende an Fachhochschulen und ab dem 1. Oktober schließlich auch Studierende an Universitäten von der Reform.
Das DSW setzt sich schon seit langem für Änderungen in der Bafög-Vergabe ein. Mit Eintreten der neuen Regelungen werden die Bedarfssätze um sieben Prozent erhöht. Lag die Bedarfsobergrenze ohne durchlaufende Posten bei bisher 597 Euro, beläuft sie sich jetzt auf 649 Euro (für nicht bei den Eltern Wohnende).
Bewilligung erleichtern
Ebenso steigt für Studis allgemein die Möglichkeit, die Förderung in Anspruch nehmen zu können, da auch Eltern-Freibeträge erhöht werden: „Durch das höhere Bafög können die Elterneinkommen etwa sieben Prozent höher sein. Damit ist die Chance auf Bafög-Förderung höher und ein Bafög-Antrag sinnvoller denn je“, erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des DSW.
Die zweite große Änderung, die mit der Neuerung einhergeht, ist die für die Bundesländer obligatorische Einrichtung eines E-Antrags, der den Bewilligungsprozess erheblich beschleunigen soll. Moritz Leetz, Pressesprecher des DSW, sagt, dass die alte Art und Weise, auf die Förderung beantragt wurde, oftmals mit Unvollständigkeit ergo enormer Zeitverzögerung verbunden war. Auch hier soll ein mit Ausfüllhinweisen beistehender Online-Antrag helfen.
Weitere Infos unter studentenwerke.de/de/bafoeg2016
:Tobias Möller