Durchbruch: Das Bundeskabinett hat den Mutterschutz für Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen durchgesetzt.
Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, (Senioren, Frauen und Jugend) hat nach vielen Jahren Engagement letztendlich Erfolg gehabt. Der jetzige Entwurf sieht einen generellen Mutterschutz vor, von dem sich die Betroffenen im Einzelfall, etwa für wichtige Prüfungen oder Klausuren, auf Antrag befreien lassen können. „Zudem werden zur Sicherstellung eines bundeseinheitlichen Schutzniveaus auch Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen“, heißt es im neuen Beschluss, „soweit die jeweilige Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt“.
Das neue Gesetz stelle sicher, dass auch für diese Berufsgruppen ein ausreichender Mutterschutz während der Schwangerschaft, kurz nach der Entbindung und in der Stillzeit besteht. Weitere Infos auf der Seite des Bundesministeriums: bmfsfj.de
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