Handel. Die Stadtverwaltung hält grundsätzlich an den Plänen der verkaufsoffenen Sonntage fest, ist jedoch für Kompromisse bereit.
Bereits am 25. April kippte das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht (VG) den ersten verkaufsoffenen Sonntag in Bochum anlässlich des Maiabendfests am
30. April. Geklagt hatte die Gewerkschaft ver.di.
In der Verwaltung war man sich bis dahin sicher, mit der bisherigen Regelung von sechs verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr im Sinne des Beschusses des Bundesverfassungsgerichts von 2015 zu entscheiden. Diese sieht unter anderem vor, dass Sonntagsöffnungszeiten nicht mehr ohne besonderen Grund stattfinden dürften; dementsprechend plante man die entsprechenden Sonntage in Bochum zu Stadtfesten oder anderen Großveranstaltungen. Die entsprechende Verordnung hielt jedoch vor dem VG nicht stand, sie werde dem verfasungsrechtlichen Sonntagsschutz „nicht ansatzweise gerecht“, wie das Gericht im April verlauten ließ.
Langsames Entgegenkommen
Zwar verzichtete die Stadt nach diesem Urteil auf den verkaufsoffenen Maiabend, an den anderen geplanten Sonntagsöffnungszeiten hielt man jedoch zunächst fest.
Als Konsequenz wählte ver.di den erneuten Gang vor das VG, um drei der vier ausstehenden verkaufsoffenen Sonntage 2017 zur Prüfung vorzulegen.
Mit der zur Ratsitzung am 31. August einzureichenden Vorlage über die Sonntagsöffnungszeiten lenkt die Stadt im Streit mit der Gewerkschaft ein. ver.di-Sekretär Michael Sievers wertet dies als Erfolg seiner Gewerkschaft: Das Vorgehen zeige, dass die Stadt rechtliche Bedenken seitens ver.di ernst nehme und sich bemühe, geltende Gesetze einzuhalten. Laut Ratsvorlage hält die Stadtverwaltung an den Plänen der ausstehenden verkaufsoffenen Sonntage fest, da man von einer verfassungskonformen Grundlage der Sonntagsöffnungszeiten ausgeht. Trotzdem ist man sich nicht sicher, ob die Vorlage bei einer möglichen Klage der ver.di vor dem VG standhalten kann. Pressesprecher Thomas Sprenger will dementsprechend keine Aussagen über eine mögliche Klage machen.
Währenddessen versichert Sievers: „Sollten wir feststellen, dass die neue Verordnung erneut gegen geltendes Recht verstößt, werden wir das erneut dem VG zur Überprüfung vorlegen.“ Das letzte Wort (zum verkaufsoffenen Sonntag) ist noch nicht gesprochen.
:Justinian L. Mantoan
Über verkaufsoffene Sonntage lässt sich streiten: Das haben unsre Redakteure Justinian und Kendra gemacht. Lest ihre Kommentare dazu!
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