Bild: Laura vom AR-MBSB: Setzt sich gemeinsam mit Referentin Tamara für die Belange Studierender mit Behinderung ein. , AR-MBSB macht auf Probleme von Studis mit Hörbehinderung aufmerksam Foto: tom

Beeinträchtigung. Studierende mit Hörbehinderung haben es im Studium nicht leicht. Das AR-MBSB (Autonomes Referat für Menschen mit Behinderung und sämtlichen Beeinträchtigungen) unter der Leitung von Laura-Monica Oprea will aufklären und Abhilfe schaffen.

„Hörbehinderte Studierende haben auf dem Campus der Ruhr Uni sehr mit der schlechten Akustik in den Hörsälen zu kämpfen“, erklärt Oprea. Diese seien weder schalldicht noch so gebaut, dass die Akustik annehmbar sei. Die dort verbaute Technik sei nicht an die Bedürfnisse Hörbehinderter angepasst, es halle sehr stark und die Lautsprecher der Funkmikrofone produzierten ein unangenehmes Echo. Ähnliches gelte für Seminarräume, die zwar über die Jahre technisch nachgerüstet, ebenfalls aber nicht an die Bedürfnisse Hörbehinderter angepasst worden seien. 

„Grundsätzlich wird der Mensch mit einer Behinderung in unserer Gesellschaft als Kostenfaktor gesehen, als ein Mensch mit Potenzial“, erklärt Tamara, eine Betroffene. Sie hat große Mühen auf sich genommen, derlei Probleme an der RUB zu beseitigen. Dafür trat sie mit dem BZI (Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter) in Kontakt und arbeitete mit SpezialistInnen der ITSERVICES an Lösungsansätzen. Die Zusammenarbeit sei schleppend verlaufen, 

E-Mail-Verkehr fand in unregelmäßigen Abständen statt. Letztendlich hätte man sie darauf hingewiesen, dass bezüglich der technischen Unterstützung in Hörsälen kein Bedarf bestünde. Daraufhin stellte sie sich für das AR-MBSB zur Wahl, um genau dieses Projekt anzugehen und sich um die Belange hörbehinderter Studierender kümmern zu können.

Was tun als hörbehinderteR StudierendeR?

Harry Baus vom BZI berät behinderte Studierende in allen Belangen. Generell gelte, dass eine Krankenkasse dazu verpflichtet ist, eine unmittelbare Beeinträchtigung auszugleichen, beispielsweise körperlich Behinderten einen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Dies würde aber im Fall technischer Hilfsmittel in Hörsälen nicht zutreffen. Hier ist für Betroffene der LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) zuständig, nicht die Universität. Letztere beteuere zudem, kein Geld zu haben. Des Weiteren bestünde für Universitäten bisher noch nicht die Möglichkeit, Fördermittel vom zuständigen Ministerium zu beantragen. Es sei kaum machbar, die Uni dazu zu verpflichten, Vorsorge zu leisten. Ein individuelles Vorsorgeprinzip sei nicht realisierbar, da es sich bei den Hörbehinderten um eine kleine Gruppe mit hohem Bedarf handele.

Daher sei es am besten, sich auf das zwölfte Buch im Sozialgesetzbuch (SGB 12) zu berufen und Kontakt mit dem LWL aufzunehmen. Dieser kontrolliere allerdings stark und restriktiv und die Auseinandersetzung sei mit großem 

(Zeit-)Aufwand verbunden. „Die prüfen, wenn es sein muss, ein ganzes Jahr“, erklärt Baus. Davon kann auch Helena Cleveland, AStA-Referentin für Politische Bildung und Betroffene, berichten. Der LWL hätte ihr zwar letztlich geholfen, allerdings sei der Weg dahin schwierig gewesen: „Ich musste oft Widerspruch einlegen, um überhaupt etwas bewilligt zu bekommen.“ Dabei würden technische Hilfsmittel eher bewilligt als Gebärde- oder SchriftdolmetscherInnen.

Nichtsdestotrotz sollten die Ansprüche, so Baus, beim Landschaftsverband geltend gemacht werden. Außerdem hält er es für dringend notwendig, Ansatzpunkte zu kreieren, an denen Studierenden mit besonderen Bedürfnissen geholfen wird und plädiert für bessere Informationsarbeit im „Massenbetrieb“ der Uni.

Das AR-MBSB wird im Wintersemester 2017/18 viele Vorträge, Workshops, Seminare und einen Gebärdensprachkurs anbieten, auch um Berührungsängste abzubauen und die öffentliche Arbeit in der Gesellschaft in diesem Bereich zu fördern.                      

:Tobias Möller

 

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