Bild: Keine Lehrmaterialien mehr online? Demnächst werden Studierende sich eventuell wieder häufiger mit kiloweise Papier rumschlagen oder draufzahlen. , Urheberrechtsgesetz verhindert Verbreitung von Schriftwerken über e-learning Foto: tom

Die bisher gewohnte Nutzung der digitalen Lehre an Hochschulen wird sich ab dem 1. Januar 2017 drastisch verändern. Grund dafür ist der Beschluss eines Rahmenvertrags der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und der Kultusministerkonferenz (KMK). Dieser regelt die Einzelnutzung von Schriftwerken und deren Teilen zum Zweck der Lehre und Forschung, während zeitgleich eine angemessene Vergütung der RechteinhaberInnen sichergestellt wird. Der AStA der RUB sowie die Uni selbst sehen darin einen enormen Rückschritt in puncto digitaler Lehre.

Bis auf weiteres dürfen urheberrechtlich geschützte Sprachwerke beispielsweise via Moodle oder Blackboard nicht mehr genutzt werden. Das Rektorat der RUB hält alle Lehrenden dazu an, bis spätestens 

31. Dezember 2016 von dem Urheberrechtsgesetz betroffene Unterlagen zu löschen oder zu sperren. Denn ab dem 1. Januar treten erhebliche Veränderungen in puncto urheberrechtlich geschützter Sprachwerke in Kraft. Die Rahmenvereinbarung von VG Wort, der Gesellschaft, welche die Rechte von AutorInnen von Sprachwerken vertritt, und KMK sieht anstelle der bisher geregelten Pauschalvergütung eine Meldung pro Einzelwerk vor.

Warum das Ganze?

In einer Mitteilung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels ist davon die Rede, dass es sich bei dem Rahmenvertrag im Grunde genommen nicht um eine Umstellung einer Pauschalvergütung auf eine Einzelerfassung handele. Vielmehr hätte schon länger keine Einheitlichkeit bei der Abrechnung geherrscht, sodass Teile gar nicht vergütet worden waren. Dies soll durch den neuen Rahmenvertrag nun gewährleistet werden. 

Des Weiteren wurde an die VG Wort die Sorge herangetragen, dass die Einzelmeldung von Schriftwerken mit erheblichem Mehraufwand verbunden sei. Ein Testlauf an der Uni Osnabrück habe aber gezeigt, dass je Auszug nur 3,78 Minuten Zeit anfielen. Die Meldung erfordere lediglich die Daten Seitenzahl, ISBN und die Zahl der KursteilnehmerInnen. Gegenüber stehe dem Aufwand laut Meldung sogar eine Zeitersparnis, die dadurch zustande käme, dass die Nutzung der Schriftwerke ermöglicht werde, ohne die Zustimmung der RechteinhaberInnen einholen zu müssen.

Gegenstimmen und Verhandlungen

Der AStA der RUB begrüßt in seiner Stellungnahme die Entscheidung der Uni, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten und kritisiert zudem das Einzelmeldeverfahren: „Während im bisherigen Verfahren eine für alle beteiligten Parteien sinnvolle und unbürokratische Pauschale gezahlt wird, würde die Neuregelung damit unzumutbaren Mehraufwand für das ohnehin voll ausgelastete Lehrpersonal der Universitäten und Hochschulen bedeuten.“ Des Weiteren herrsche über die zu erwartenden Kosten keine Klarheit.

Auch Jens Wylkop, Pressesprecher der RUB, hält das von der VG Wort angestrebte Verfahren für „nicht praktikabel“. Gegen Ende Oktober habe die VG allerdings eine generelle Verhandlungsbereitschaft bezüglich des Abrechnungsverfahrens signalisiert, woraufhin die Hochschulen NRWs und Niedersachsens sich mit „einem Verfahrensvorschlag an die VG Wort gewandt und um die Aufnahme neuer Verhandlungen gebeten“ hätten. 

:Tobias Möller

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