Das „Alkoholverbot“ in Herne ist beschlossene Sache. Am Dienstag, den 5. Juni, fiel die Entscheidung im Stadtrat mit 43 Ja- zu sechs Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Ganz verboten ist der Alkoholkonsum in der Stadt damit nicht: Die Regelung gebe dem Ordnungsdienst laut Pressesprecher der Stadt, Christoph Hüsken, „eine rechtliche Handhabe“ gegen Personengruppen, die „öffentliche Einrichtungen für Trinkgelage zweckentfremden“. Das gilt nicht flächendeckend, sondern nur in Grünanlagen, Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Dieses Jahr soll die Regelung in Kraft treten.
Solche Maßnahmen sind juristisch umstritten; schon früher hätten Gerichte Entscheidungen dieser Art gekippt. Auch soziale Initiativen betrachten sie kritisch. Bodo e. V. spricht von „fast beliebigen“ Sanktionen. „Großveranstaltungen im öffentlichen Raum“ und Fußballspiele seien „die problematischen Veranstaltungen, nicht Treffen von Jugendlichen, Armen und Wohnungslosen“, so Bastian Pütter von bodo e. V.
Duisburg
Bereiche in der Innenstadt/Einkaufsstraße werden regelmäßig durch den Außendienst des Ordnungsamtes im Rahmen der Innenstadtpräsenz bestreift. Für ein generelles Alkoholverbot wäre allerdings zunächst eine entsprechende Ratsentscheidung erforderlich.
Oberhausen
Alkoholkonsum ist an Haltestellen und im Bahnhofsgebiet untersagt. Das Ordnungsamt darf eingreifen und des Platzes verweisen, wenn sich eine Gruppe länger als 30 Minuten zum Beispiel an einer Bank aufhält.
Herne
In der vergangenen Woche hat der Rat beschlossen, „Trinkgelage“ in Fußgängerzonen, Grünflächen und verkehrsberuhigten Bereichen zu verbieten.
Gelsenkirchen
Seit 2008 besteht im Umkreis von 20 Metern um Spielplätze und Haltestellen ein Alkoholverbot. Der Ordnungsdienst darf Platzverweise und mit der Polizei auch Ordnungsgelder erteilen.
Dortmund
Ungefähr wie in Bochum. Trinken auf Spielplätzen ist untersagt, an Haltestellen gilt das Hausrecht des Betreibers. An der Mallickrodtstraße wurde für das Stehen in Gruppen schon Ordnungsstrafen ausgesprochen.
Hagen
Trotz Bemühungen gibt es bisher kein Alkoholverbot an öffentlichen Orten. Besonders betroffen von der „Trinkerszene“ ist die Hagener Bahnhofsgegend.
Witten
Auch in Witten gibt es kein Alkoholverbot. Das Ordnungsamt kann bei Verstößen gegen die Ordnungsverordnung (Grölen, Lagern, Nächtigen) einen maximal 24-stündigen Platzverweis verhängen.
Bochum
Es besteht kein öffentliches Alkoholverbot. Unerwünschtes Verhalten kann aber beinahe beliebig über das Ordnungsrecht sanktioniert werden, beispielsweise als Ruhestörung.
Essen
Aktuell gibt es auf den öffentlichen Flächen kein Trink-oder Versammlungsverbot. Im Hauptbahnhof hat die Deutsche Bahn Hausrecht.
Mülheim an der Ruhr
Grundsätzlich gibt es kein Aufenthaltsverbot. Auch der Alkoholkonsum ist nicht untersagt. Bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darf das Ordnungsamt eingreifen und Platzverweise erteilen.
:mar
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