Das Studierendenparlament hat entschieden: Mit einfacher Mehrheit wurde am Samstag, 7. November, die Wahlordnung geändert. Ab sofort können studentische Hilfskräfte (SHK) einen Rat als Interessenvertretung wählen. Der Rat soll aus vier studentischen Hilfskräften bestehen und wird von allen Studierenden wählbar sein. Die Wahl wird zeitgleich mit der des StuPas stattfinden.
„Der Rat setzt sich nunmehr aus vier Studierenden zusammen, die zum Zeitpunkt der Wahl Studentische Hilfskraft sein müssen“, erklärt StuPa-Sprecher Arne Michels. „Es werden dabei vier Gruppen an Kandidaten gebildet, die jeweils einen Wissenschaftsbereich repräsentieren, wobei wir darauf geachtet haben, etwaig einzelne Fachbereiche anders zu legen, als die Gebäudereihen sind, damit jeder Vertreter ungefähr dieselbe Anzahl an Studierenden Hilfskräften vertritt.“
Damit die VertreterInnen von allen Studierenden wählbar sind, wird es keine Wahlkreise geben, da viele SHK-Stellen von den Studienfächern der Beschäftigten abweichen bzw. nichtwissenschaftlich sind: „So ist sicher gestellt, dass ein Student der Geisteswissenschaft, der aber an einem Lehrstuhl für Ingenieurwesen arbeitet, seinen eigenen Vertreter wählen kann, der für seine Interessen zuständig ist“, so Arne Michels.
Notwendige Änderung
Der nun eingefügte Paragraph 16a sei auch notwendig geworden, wie Simon Gutleben (Jusos) aus dem Satzungsausschuss erläutert: „Vor einem Jahr ist das Hochschulzukunftsgesetz eingeführt worden, das diese Änderung vorsah.“ Den Schritt begrüßt Gutleben aber: „Wir waren sehr dafür, den Paragraphen einzufügen, damit die Rechte der SHK gestärkt werden.“ Das sieht auch Moritz Fastabend von der Juso-Hochschulgruppe ähnlich: „Gut, dass es eine Anlaufstelle für Studierende gibt, wo sie sich anonym Hilfe holen können oder Beratungen, wenn es Probleme gibt mit ihrem Arbeitgeber.“
:Benjamin Trilling
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