In zwei Wochen ist es soweit und sowohl der AStA als auch das Studierendenparlament (StuPa) rufen Euch dazu auf, für oder gegen das Semesterticket zu stimmen. Vom 22. bis 26. Juni liegt es an uns Studierenden, was mit unserem Ticket geschieht. Ja oder Nein – Ihr entscheidet!
In den Pfingstferien hat der Hauptausschuss des StuPas endlich die Urabstimmung zum oben genannten Datum beschlossen. Die Abstimmungsfrage lautet: „Soll die Studierendenschaft auf Grundlage des aktuellen vorliegenden Vertragsangebots erneut einen Vertrag zum VRR- und NRW-Semesterticket schließen?“
Nach den gescheiterten Versuchen, den VRR dazu zu bringen, den Ticketpreis nicht so drastisch zu erhöhen, zeigt der AStA der RUB die vielen Nachteile einer Abstimmung gegen unser Studi-Ticket auf. Der VRR bietet uns ohne Semesterticket zum Beispiel das YoungTicketPlus an. In der VRR-Preisstufe D Region Nord oder Süd kostet es 559,80 Euro im Semester. Zurzeit kostet unser Ticketpacket (VRR und NRW) 162,46 Euro. Mit der Preiserhöhung über vier Jahre – beziehungsweise neun Semester – wird uns das Ticket am Ende circa 207,46 Euro kosten.
Es liegt in unserer Hand
Viele Studis sind immer noch nicht über die Wahl informiert. So wurde bei Gesprächen auf der BlauPause die :bsz schon gefragt, wie die Urabstimmung ausging. Markus, 28 Jahre, Jurastudent: „Ich weiß überhaupt nicht, wann die Wahl ist.“
Auch Ihr könnt beim Informieren helfen! Gebt es an Eure KommilitonInnen weiter, denn nur wenn es eine Wahlbeteiligung von 15 Prozent gibt, ist das Ergebnis bindend und Ihr entscheidet wirklich, was mit dem Ticket passiert. Ansonsten könnte das StuPA das übernehmen.
:Katharina Cygan
2 comments
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Eine Frage zur Urabstimmung
Stimmt es, dass 15% aller Studis teilnehmen müssen? Ich habe gehört, dass 30 % teilnehmen müssen, damit die Politiker im Studierendenparlament an das Votum gebunden sind. Davon müssten aber mehr als die Hälfte, also knapp 15% wie ihr schreibt, mit Ja stimmen, damit wir das Ticket auf jeden Fall behalten können. Müssen jetzt 30% mitmachen oder 15%? Und wie viele müssen mit Ja stimmen, damit es für das Ticket reicht?
Antwort
„Die Satzung der Studierendenschaft kann eine schriftliche Urabstimmung unter allen Mitgliedern der Studierendenschaft vorsehen. Beschlüsse, die auf Urabstimmungen mit Mehrheit gefasst werden, binden die Organe der Studierendenschaft, wenn mindestens 20 Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft zugestimmt haben.“
– HZG, §53 Abs. 5
Grüße, Denise