Am vergangenen Mittwoch fand die Landtagsanhörung von 29 Sachverständigen zum Regierungsentwurf des „Hochschulzukunftsgesetzes“ (HZG) im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung statt. Darunter befanden sich auch zwei studentische VertreterInnen des Landes-ASten-Treffens (LAT) NRW. Das HZG soll bereits vom 10. bis zum 12. September bei der 2. und 3. Lesung im Landtag abschließend erörtert und verabschiedet werden, um am 1. Oktober in Kraft zu treten. Eines der Hauptthemen war die umstrittene Möglichkeit einer „Zwangsexmatrikulation“ von Studierenden bei Überschreiten der doppelten Regelstudienzeit oder vier Semestern ohne erfolgreich abgelegte Prüfung.
Eine solche Gesetzesänderung wird von den StudierendenvertreterInnen ebenso abgelehnt wie die verpflichtende Einführung einer zusätzlichen „Fachperson für den Haushalt der Studierendenschaft“. Für Kontroversen sorgte zudem das Thema Hochschulfinanzierung durch einen geplanten „Liquiditätsverbund“ und erweiterte Befugnisse des Ministeriums durch den Einsatz von Rechtsverordnungen im Zuge einer Rahmenplanung des Landes. Kritik erntete der Regierungsentwurf zudem für die abgeschwächten Transparenz-Reglungen zur bisherigen Praxis des Einsatzes von „Drittmitteln“ aus der Wirtschaft sowie dem hohen Anteil befristeter und prekärer Beschäftigung an den Hochschulen.
Wenn es nach dem am 25. März vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf ginge, könnte nach § 51 Abs. 3 (Punkt 8) künftig zwangsweise eine Exmatrikulation von „Scheinstudierenden“ erwirkt werden, wenn der/die Studierende das „Studium über einen längeren Zeitraum nicht betreibt“, wie es dort heißt. Heraldo Hettich, einer der beiden KoordinatorInnen des LAT NRW, bekräftigte bei der Ausschussanhörung die „Forderung nach einer ersatzlosen Streichung“ dieser Exmatrikulationsklausel. Nach dem Willen der Landesregierung soll diese Klausel jene „Scheinstudierende“ treffen, die hauptsächlich wegen des NRW-Tickets eingeschrieben seien. Die Klausel beinhalte dagegen nichts anderes als eine „sinnlose Verschwendung von Bildungsressourcen“ und stehe wie eine künstliche „Verknappung der Masterstudienplätze“ oder leistungsorientierten Zugangsbeschränkungen zum Masterstudium „im klaren Widerspruch zur angestrebten Fachkräftesicherung“ durch einen auch ökonomisch möglichst barrierefreien Zugang zu hochschulischer Bildung, so Hettich.
Erhalt der studentischen Selbstverwaltung
Zu hoffen bleibe, dass neben der Exmatrikulationsoption auch die beabsichtigte Einführung eines neuen Paragraphen 25 in die „Haushalts- und Wirtschaftsführungsverordnung“ (HWVO) der Studierendenschaften NRW im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens zurückgezogen werde, legt Heraldo Hettich nach. Andernfalls wäre dies fatal für die Studierendenschaften, da sie durch einen solchen „Kassenwart“ nicht nur einen Teil ihrer autonomen Finanzverwaltung einbüßen würden, sondern nach dem derzeitigen Stand der Verhandlungen auch die Kosten für die neue Verwaltungsperson zu tragen hätten. Sollte es nicht dazu kommen, könnte eine bereits mit Aufgaben der Hochschulfinanzen betraute Person aus der Uni-Verwaltung ohne finanziellen Mehraufwand auf Wunsch die studentische Selbstverwaltung beraten.
Mehr Demokratie gefordert
Weitere zentrale Punkte im Forderungskatalog der Studierenden bleiben zum einen die jahrzehntelang geforderte Demokratisierung der Hochschulgremien wie dem Senat und den Fakultätsräten durch eine Viertelparität aller vertretenen Statusgruppen. Hinzu kommt eine Abschaffung oder zumindest deutliche Schwächung der seit Januar 2007 an NRW-Hochschulen installierten sogenannten Hochschulräte, die eine direkte Einflussnahme externer WirtschaftslobbyistInnen ermöglichen. Hier zeichnet sich derzeit ein Festhalten der Politik an den Hochschulräten ab, deren Kernkompetenzen insbesondere in der Aufsicht über Haushalts- und Wirtschaftsfragen weiterhin erhalten blieben. Aus studentischer Sicht wäre die Einführung von „Studienbeiräten“ wenigstens ein Teilerfolg. Diese sollen auf Fachbereichsebene die Dekane in Fragen von Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Evaluation von Studium und Lehre beraten. In diesen Gremien würden HochschullehrerInnen erstmals keine absolute Mehrheit mehr stellen, Studierende und Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung jedoch immerhin die Hälfte der RepräsentantInnen.
Protest tut Not
Wünschenswert wäre, wenn sich bis zur voraussichtlichen Verabschiedung des HZG noch landesweiter Protest gegen den Gesetzesentwurf erheben würde – denn in zahlreichen Punkten besteht noch erheblicher Änderungsbedarf. So sind die geplante Einführung von Bildungsgebühren und verpflichtender Eignungstest nicht hinnehmbar. Ebenso liegt noch die Forderung nach einer Masterplatz-Garantie auf dem Tisch – genauso wie die angestrebten Verbesserungen bei der Interessenvertretung studentischer Hilfskräfte durch einen eigenen Personalrat.
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