Kommentar. Dass der Änderungsantrag 171 vom EU-Parlament abgelehnt wurde, ist nur ein winziger Schritt zum sinnvolleren Umgang mit veganen Produkten.
Die Europäische Union und Lobbyismus in legalen Grauzonen, von Moral erst gar nicht angefangen, gehören zusammen wie Pech und Schwefel. Neben offiziell registrierten Gesprächen zwischen Kommissar:innen und Parlamentarier:innen mit Interessenvertretungen, kommen auch gern mal Unterhaltungen und Absprachen in Hinterzimmern dazu. Wer sich in der Amtszeit entsprechend verhält, hat danach gute Chancen in einem dieser Konzerne eine gutbezahlte Stelle zu kriegen. Ein Bereich, in dem der Einfluss von Lobby-Verbänden und überbordende Bürokratie sich überschneiden, ist die Regulierung dessen, was oft als „Ersatzprodukte“ zu tierischen Produkten bezeichnet wird. Mit dem Änderungsantrag 171 war der neuste Schritt in diese Richtung nun nicht erfolgreich. Dieser sah vor, auf Drängen der Agrarverbände, Alternativprodukte zu Milch in ihrer Selbstbezeichnung und -bewerbung noch weiter einzuschränken. Laut dem Antrag wären selbst Bezüge zu Milchprodukten wie „Alternative zu Milch“ nicht mehr erlaubt. Bezogen wird sich dabei gern auf den Verbraucherschutz, da derartige Bezeichnungen verwirrend seien. Verbraucherschutzorganisationen sind dabei jedoch selten dieser Meinung, während die Agrar-Lobby fröhlich mit Geld um sich wirft, um derartige Gesetzgebung ins Rollen zu bringen. Die Bezeichnung von Hafer- und Sojamilch als „Milch“ ist im Handel seit 2013 untersagt, auch wenn diese Bezeichnungen in anderen Sprachen und auch der deutschen oft deutlich älter als die EU sind. „Milch“ sei demnach „ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten“, weswegen im Handel meist von „Drink“ gesprochen wird. Das macht natürlich alles weniger verwirrend. Für Kokosmilch gilt dabei eine Ausnahme. Solange diese mindestens einen Fettgehalt von 10 Prozent beziehungsweise 5 Prozent als fettreduzierte Version hat, darf sie Milch heißen. Die eher flüssigen Getränke, die oft als Milchalternativen angeboten werden, heißen wiederum Kokosdrink. Wer Verbraucher:innen zutraut, den Unterschied zu verstehen, kann ihnen auch zumuten zu wissen, dass eine Sojamilch mit Kühen wenig zu tun hat.
:Jan-Krischan Spohr
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